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Da die Jägerszunft tlw. noch
immer glaubt, der Wald samt den in ihm wohnenden Wildtieren
gehöre ihr alleine und ihre bis zum beheizten Hochsitz fahrenden
Geländeautos sowie ihr Herumgeballere störe die Tiere weniger
als ein paar Spazier-gänger, Jogger oder Skitourengeher, kommt
es immer wieder zu verbalen und tlw. sehr aggressiv geführten
Auseinandersetzungen. Nur allzu oft können diese auch tödlich
für ein harmloses Haustier enden ...
Eine typische
Szene, gestern in den Niederösterreichischen Vor-alpen:
Ein Schitourengeher mit Hund wird von einem Waldbesitzer und
Jäger angehalten und ca. eine halbe Stunde lang (tlw.
handgreiflich) am Weiterfahren gehindert, weil er am Forstweg
auf "seinem" Grund und im Jagdgebiet unterwegs war. |
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Und das, obwohl hierzulande seit 1975 freies
Wegerecht herrscht, also auch in Waldgebieten, die nicht
Bundesforste, sondern Privatbesitz sind, Wege uneingeschränkt
begangen werden dürfen. Generelle Leinenpflicht herrscht ebenfalls
nicht, was aber Jäger - auch nach 35 Jahren - noch immer nicht zur
Kenntnis nehmen (wollen).
Im "föderalistischen" Österreich gelten zwar noch
immer 9 verschiedene Jagdgesetze, die allesamt vom seit 2005
geltenden und seit Jahrzehnten von ganzen Tierschützer-Generationen
erstrittenen Bundes-Tierschutzgesetz ausgenommen sind. Dennoch
herrscht in Österreichs Wäldern keine generelle Leinenpflicht, was
aber gerade die Jäger selbst zumeist nicht wissen (wollen). So
besagt z.B. § 64 des NÖ Jagdgesetzes in (2) b), daß "wildernde
Hunde, sowie Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters
entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits
öffentlicher Anlagen umherstreunen und Katzen, welche in einer
Entfernung von mehr als 300 m von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden
umherstreifen, zu töten" sind.
Das heißt aber mit anderen Worten, daß Hunde, die in
der Nähe ihres Besitzers sind und auch folgen, durchaus frei laufen
dürfen (überall sonst, z. B. im Ortsgebiet, ist es ja soundso schon
praktisch ausnahmslos verboten). Jeder Hundehalter kann und
muß daher selbst und eigenverantwortlich entscheiden, ob und wann er
sein Tier im freien Gelände laufen lassen kann.
Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT
Allgemeines zu Jagd und
Jägern (aus der deutschen jagdkritischen Seite www.pro-iure-animalis.de -
zu mehr als 95% auch auf Österreich zutreffend):
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Die Jägerprüfung
kann heute in einem Schnellkurs innerhalb von 2-3 Wochen
abgelegt werden. Mit dem bei der Jägerprüfung vermitteltem,
einseitig und ideologisch gefärbtem Wissen, gern als "grünes
Abitur" bezeichnet, würden die Prüflinge noch nicht einmal die
Abiturprüfung in einem Biologie-Grundkurs bestehen.
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Eine regelmäßige
Überprüfung der Qualifikation findet nicht statt. Dies ist um so
bedenklicher, da 95 % der Jäger Freizeit- und Hobbyjäger
sind. Sie stellen einen Anteil von nur etwa 0,3 % der Bevölkerung
Deutschlands dar.
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Es wird behauptet,
dass die Jagd nach den Grundsätzen "deutscher
Waidgerechtigkeit" erfolgt. Allerdings kann niemand sagen, was
man eigentlich unter "Waidgerechtigkeit" versteht. Eine rechtlich
verbindliche Definition dieses Begriffes gibt es nicht und so legt
ihn sich jeder Jäger nach eigenem Gusto aus.
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Die Mär vom Heger
und Pfleger ist für die Öffentlichkeit bestimmt. Tatsächlich ist
die Freude am Töten das Hauptmotiv vieler Jäger, was am besten
durch die Auslandsjagden demonstriert wird. So kostet bei
Jagdreisen nach Südafrika beispielsweise der Abschuss eines
Leoparden: 1.636 EUR, eines Luchses: 460 EUR und einer Giraffe:
3.375 EUR. Töten zum Freizeitvergnügen - Dekadenz und
Perversion in Vollendung!
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Die
Abschusszahlen einiger Wildarten werden exakt geplant und von
den zuständigen Behörden eingefordert. Bemerkenswert hierbei ist
allerdings, dass niemand genaue Bestandszahlen weiß,
sondern diese hochgerechnet werden. Ein völlig anachronistisches
Verfahren! Somit sind alle Aussagen über zu hohe/zu niedrige
Populationen willkürliche Behauptungen.
Geschichte
Als Relikt aus diesem
antiquierten Gesetz teilt die Jägerschaft die Tierwelt in drei
Gruppen: Gruppe eins ist "Wild", d.h. jagdbare und essbare
Arten wie Hirsch, Wildschwein etc.; Gruppe zwei ist "Raubwild",
d.h. jagdbare Beutegreifer wie Fuchs, Wiesel etc. Diese Tiere werden
in der Jägersprache "kurzgehalten", da sie als Konkurrenz
gesehen werden; Gruppe drei ist "Raubzeug", d.h. Elstern,
Eichelhäher, "wildernde" Hunde und Katzen, wenn sie mehr als 300
Meter vom nächsten Haus entfernt sind. Diese Tiere werden in der
Jägersprache "bekämpft".
In Deutschland (sowie
Österreich) gibt es immer noch die "Zwangsbejagung", d.h.
jeder Besitzer eines großen Wald- oder Wiesengeländes muss es
dulden, dass auf seinem Grundstück gejagt wird. Es ist völlig
unerheblich, ob er strenger Jagdgegner und Tierschützer ist - die
Jagd findet trotzdem statt, obwohl der Europäische Gerichtshof
bereits 1999 feststellte, dass die Zwangsbejagung gegen die
Menschenrechte verstößt und unzulässig ist.
Zahlen und Fakten
(aus D):
Wußten Sie ...
-
... dass durch den
blutigen Krieg in Wald und Flur jedes Jahr über 5,5 Millionen
Wildtiere (alle 6 Sekunden ein Tier!) umgebracht werden - oft
grausam erschlagen, vergiftet, erschossen. Etwa die Hälfte der
Tiere ist nicht sofort tot! Angeschossene Tiere leiden noch
stunden- oder sogar tagelang Qualen, bis sie teilweise elendiglich
sterben!
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... dass
Schrotladungen die Hasen wie kleine Kinder aufschreien lassen und
"Deformationsgeschosse" Rehen und Hirschen die Innereien
zerfetzen, damit sie auf der Flucht Spuren für die "Nachsuche"
hinterlassen?
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... dass unter
anderem Tiere nach deutschem Recht gejagt werden dürfen, die auf
der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten stehen?
Allen voran der Feldhase. Was macht nun die Jägerschaft, um
ausreichend Tiere vor die Flinte zu bekommen? Insbesondere Fasanen
und Enten werden in Massentierhaltung nachgezüchtet, ausgesetzt
und die halbzahmen Tiere dann nach rund vier Wochen abgeschossen!
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... dass durch
massive Fütterungen die Wildschweinpopulation auf ein
Vielfaches von der Jägerschaft gesteigert wurde, um höhere
Abschusszahlen zu erreichen?
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... dass in
Deutschland mit Fallen gejagt werden darf und Fallen Tieren
oft einen stundenlangen Todeskampf bereiten?
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... dass in
Naturschutzgebieten gleichfalls die Jagd erlaubt ist?
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... dass jedes Jahr
auch ca. 300.000 Hauskatzen, ca. 35.000 Hunde sowie Ponies
und Kühe auf der Weide, Zierenten, Minischweine u.ä. Opfer von
Jägern werden?
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... dass jährlich in
Deutschland zahlreiche Menschen durch Jäger und Jägerwaffen
verletzt werden bzw. gar ums Leben kommen?
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... dass jährlich
1500-2000 Tonnen hochgiftigen Bleischrots verschossen werden?
1000 Tonnen Blei bleiben als Fehlschüsse gleichmäßig in Wald, Feld
und Gewässer verteilt. Die letzten Seeadler verenden heute oft u.a.
an Bleivergiftungen, verursacht durch das Aufnehmen von Aas.
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... dass nach den
Bestimmungen des "Jagdgebrauchshundeverbandes" (JGHV) die
Ausbildung von Jagdhunden in Deutschland in mehreren
Bundesländern an der lebenden Ente vorgeschrieben ist. Das
sieht folgendermaßen aus: Den Enten werden die Schwungfedern der
Flügel gestutzt oder verklebt bzw. mit einer Manschette
flugunfähig gemacht. Diese fluchtunfähigen Tiere werden dann im
Schilf eines Sees oder Flusses ausgesetzt, von den Hunden aufs
offene Wasser getrieben, wo sie sofort abgeknallt werden. Der Hund
bringt das Tier ans Ufer, wo es schließlich im Mülleimer entsorgt
wird. Man rechnet bei der Ausbildung mit 20 Enten pro Hund.
Jährlich werden ca. 5000 Hunde ausgebildet, was rund 100.000
Entenmorden entspricht! Übrigens werden diese Hochflugbrutenten
meist extra hierfür gezüchtet.
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... dass der "Härtenachweis"
bei der Jagdhundeausbildung bedeutet, dass der Hund der Katze die
Kehle durchbeißt. (Offiziell verboten, aber es ist den Prüfern
nicht unangenehm, wenn eine Katze "per Zufall" vorbeikommt!)
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