
05.
01. 2006
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SPÖ-Prets kritisiert EU-Kommission
wegen geplanter Aufweichung von Tierschutzgesetz
APA-OTS:
Utl.: Kommission mahnt Österreich wegen
Verbot von Wildtieren in Zirkussen
Wien (SK) - An die österreichische
Regierung ist am 12. Oktober 2005 ein Mahnschreiben der Europäischen
Kommission ergangen, in dem erwähnt wird, dass das österreichische
Bundestierschutzgesetz, konkret § 27, der ein ausnahmsloses Verbot für
die Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen, Varietés und
ähnlichen Einrichtungen vorsieht, nicht vereinbar mit der
Dienstleistungsfreiheit sei. Prets hat dazu eine Anfrage an die
Kommission gerichtet, die Antwort darauf ist für Prets aber alles andere
als zufrieden stellend.
"Auf meine konkreten Anfragen habe ich
leider nur unbefriedigende Antworten erhalten", sagte Prets am
Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Eine Frage bezog sich auf die
Vorgangsweise der Europäischen Kommission in jenen Ländern, die auch
teilweise Wildtierverbote in Zirkussen haben. Die Kommission hat gemäß
ihrer Antwort nichts von den bereits bestehenden Teilverboten von
Wildtieren in Zirkussen in Ländern wie Schweden, Dänemark oder Finnland
gewusst. Prets: "Bevor die Europäische Kommission Mahnbriefe verschickt,
sollte sie sich auch über die Situation in anderen Ländern informieren
und nicht übereilt auf eine Beschwerde von außen reagieren."
Weiters gehe aus der schriftlichen
Antwort der Europäischen Kommission hervor, dass das Wohlergehen der
Tiere ein allgemein anerkanntes
öffentliches Interesse sei und somit sehr wohl eine Beschränkung der
Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sei. Prets: "Völlig unsinnig ist
jedoch, dass dennoch gleichzeitig nachgewiesen werden muss, dass es
keine weniger restriktiven Maßnahmen gebe als das österreichische
Tierschutzgesetz vorschreibt, um das Wohlergehen der Wildtiere in
Zirkussen zu erreichen."
"Das österreichische
Bundestierschutzgesetz ist europaweit vorbildlich und spielt eine
Vorreiterrolle, deshalb darf es auf keinen Fall abgeschwächt werden", so
Prets abschließend.
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