|
|
Aufgrund vieler entsprechender An-fragen nach unserem
letzten News-letter über das
betäubungslose Schächten beim morgen beginnenden islamischen
Opferfest "Kurban Bayrami", haben wir kurz ent-schlossen eine
Petition dagegen
online gestellt. Hier können Sie gegen
das im österr. Tierschutzgesetz per Ausnahmeregelung erlaubte,
ana-chronistische und tierquälerische rituelle Schächten ohne
vorher-gehende Betäubung protestieren (das gleiche gilt übrigens
auch für Deutschland). |
 |
Wir sammeln die Unterschriften
und werden Sie bei nächster Gelegenheit den zuständigen Ministern
Stöger (Tierschutz) bzw. Bandion-Ortner (Justiz) übergeben.
Übrigens hat sich
gestern die deutsche Türkisch-Islamische Union (DITIB) in einer
Pressemitteilung
des DITIB-Vorsitzenden Sadi Arslan bereits vom
betäubungslosen Schächten distanziert (nur leider nicht unsere
Gesetzgeber und Politiker):
"Am Freitag, den 27. November 2009
begehen wir das Opferfest und damit eines der beiden religiösen
Hochfeste im Islam. Möge es Ihnen gesegnet sein. (...) Wer zum Fest
ein Opfertier darbringt, sollte darauf achten, daß dies entsprechend
der Bestimmungen und Regeln des Islam erfolgt und die notwendigen
Hygiene- und sonstigen Schutzbestimmungen dabei eingehalten werden.
Es spricht nichts dagegen, die Tiere vor dem Schächten durch einen
Elektroschock oder durch ähnliche Mittel zu betäuben, um ihnen
unnötige Qualen zu ersparen....".
ANIMAL SPIRIT: Berufung
gegen Straferkenntnis wegen Impfverweigerung "Blauzungenkrankheit"
(BT):
Ebenfalls heute haben wir die
ausführlich juristisch begründete
Berufung gegen die Behördenwillkür durch
die Bestrafung der ca. 1000 österr. Tierhalter, die sich gegen die
sinnlose und folgenschwere Zwangsimpfung gegen BT zur Wehr gesetzt
haben (so z.B. auch 429,- Euro gegen ANIMAL SPIRIT), eingereicht.
Einige Bezirkshauptmannschaften bzw. UVS-Gerichte (z.B. aus OÖ,
Tirol oder der Steiermark) haben die Strafbescheide aus gutem Grund
bereits wieder aufgehoben, gibt es doch hierzulande seit 1.4.09
keine Impfpflicht mehr. Zudem ist mittlerweile jedem klar Denkenden
bekannt, daß es sich hierbei nie um eine "Seuche" gehandelt hat,
weiters der Impfstoff der Fa. Merial in Österreich nicht zugelassen
war und zudem die Zwangsimpfung Hunderte Fälle schwerer
Nebenwirkungen - bis hin zu Frühgeburten, Aborten und Todesfällen -
verursacht hat (siehe
www.tier-mensch.at).
Lediglich die Behörden der
Bundesländer NÖ und Kärnten spielen wieder mal die "hardliner" und
glauben, auch nach dieser allgemeinen Erkenntnis, die Strafbescheide
noch "auf Teufel komm raus" durchboxen zu müssen. So wurde in
Kärnten ein Fall sogar schon zum Verwaltungsgerichtshof gezogen,
aber der betroffene Tierhalter ist zuversichtlich, daß dort doch
letztlich die Vernunft gewinnen wird. Auch wir von ANIMAL SPIRIT
werden wenn nötig - wie bereits mehrfach angekündigt - notfalls bis
zum Verwaltungsgerichtshof gehen; eine wichtige
Grundsatzentscheidung - auch für mögliche geplante
Zwangsimpfungen gegen die sog. "Schweinegrippe" bei Menschen ...
HIER sind übrigens noch einige neuere
hochinteressante Details und Hintergründe über die Machenschaften
der Regierungen, Wirtschafts-Konzerne und Pharmaindustrien rund um
die angebliche Pandemie "Schweinegrippe" zu lesen:
"Schweinegrippe" - das Spiel ist aus, Teil
1 bis 3.
Dr. Franz-Joseph Plank |