
17.
05. 2006
- Betrifft: Verwaltungsstrafverfahren
Hühner-Auslaufverbot, Stellungnahme von Dr. Plank
An die
BH St. Pölten
Am Bischofsteich 1
3100 St. Pölten
Zum Ergebnis Ihrer Beweisaufnahme nehme ich wie folgt Stellung:
Wenn der Zeuge, Herr Abt. Insp. Hermann Wallner, in seiner Aussage
angibt, daß er bei mir freilaufende Hühner gesehen hätte, so
widerspricht das ja nicht meiner Aussage im Einspruch vom 1.2.2006. Die
dort möglicherweise gesichteten Hühner befanden sich pflicht- und
ordnungsgemäß im eingezäunten, überdachten Vorplatzauslauf. Also
einerseits durchaus im Freien, andererseits aber durch die Überdachung
abgesichert von den höchst kontagiösen Kotpartikeln, die hier am
Hendlberg oft wie Bombengeschwader und aus purer Gehässigkeit von den in
Scharen über uns hinwegziehenden ostasiatischen Zugvögeln
niederprasseln. Es grenzt geradezu an ein Wunder, daß wir Menschen,
denen ja von der zuständigen Gesundheitsministerin - im Gegensatz zum "Nutz"-Geflügel
- aus unbegreiflichen Gründen und in unverantwortlicher Weise kein
generelles Auslaufverbot auferlegt wurde, noch nicht von einer
Massen-Vogelgrippe-Epidemie mit Abermillionen von Todesfällen
heimgesucht wurden. Ich selbst habe mich an dem besagten 11. November
2005, als mich der Herr Abteilungs-Inspektor herausläutete, nur ganz
kurz ins Freie gewagt und bin anschließend sofort wieder in meine
gesicherten Bunkerräume zurückgekehrt. Das dürfte mir wohl an diesem -
von Seuchenexperten als extrem gefährlich eingestuften - Tag das Leben
gerettet haben. Ich kann daher nur hoffen, daß auch der Herr
Abteilungs-Inspektor noch unter den Lebenden weilt und sich einigermaßen
guter Gesundheit erfreut, wo er sich doch an diesem gefährlichen Tag
eine geraume Zeit lang am Hendlberg völlig ungeschützt unter freiem
Himmel aufgehalten hat. Nicht zuletzt um dieses extreme Risiko zu
minimieren, habe ich ihm dann letztlich auch den Zutritt zu meinem
Grundstück verweigert, um uns beiden nicht weiteren, möglicherweise
lebensgefährlichen Gefahren auszusetzen.
Im Übrigen bin ich als braver österreichischer Steuerzahler sehr darüber
erfreut, daß in "Felix Austria" neuerdings die Verbrecherrate derartig
zurückgegangen zu sein scheint, daß sogar Abteilungsinspektoren dafür
abgestellt werden können, freilaufende Hühner - oder eben nicht
freilaufende - persönlich zu kontrollieren. Weiter so!
All dieser Tatsachen zum Trotz möchte ich Ihnen dennoch nicht folgenden
Zeitungsartikel vorenthalten, der unerwarteterweise die oben
dargestellten Horrorszenarien völlig zu widerlegen scheint:
Zugvögel haben keine Vogelgrippe verbreitet
LONDON (Dow Jones)--Die Schwärme von Zugvögeln, die im vergangenen
Herbst nach Afrika und nun zurück nach Europa gezogen sind, waren mit
dem Vogelgrippe-Virus H5N1 nicht infiziert und haben es daher auch nicht
weiterverbreitet. Dieses Ergebnis meldete die Zeitung "International
Herald Tribune" am Donnerstag und zitierte damit Wissenschaftler.
Vertreter internationaler Gesundheitsbehörden hatten befürchtet, die
Seuche könne sich durch den Herbstzug der Vögel bis nach Afrika
ausbreiten und mit dem Frühjahrszug verstärkt nach Europa zurückkehren.
Diese Befürchtungen sind jedoch nicht eingetreten - ein bedeutender
Befund für Europa, denn es ist weit einfacher, ein Virus zu überwachen,
das auf inländischen Betrieben existiert, jedoch nicht in der Natur.
"Derzeit ist die Zahl der Neufunde ziemlich gering, und das ist das
Gegenteil von dem, was viele Leute erwartet haben", sagte Ward
Hagemeijer, Spezialist für Vogelgrippe bei Wetlands International, einer
Umweltschutzgruppe in den Niederlanden. In tausenden von Proben, die in
Afrika im vergangenen Winter von Wildvögeln genommen worden waren, ist
das Virus H5N1 kein einziges Mal entdeckt worden, wie Behördensprecher
und Wissenschaftler bestätigten. In Europa hat es bei Wildvögeln seit
dem 1. April nur eine Handvoll von Vogelgrippe-Fällen gegeben, die auf
dem Höhepunkt des Vogelzugs nach Norden aufgetreten sind. DJG/DJN/ste/11.5.2006
Quelle:
http://www.raiffeisen.com/news/artikel/30201212
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Franz-Joseph Plank
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