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Absurdes NÖ Hundehaltegesetz schlägt Wellen

08.11.2019

Absurdes NÖ Hundehaltegesetz schlägt hohe Wellen!

In unserem letzten Newsletter haben wir ja bereits auf die am 24. Oktober vom NÖ Landtag beschlossene absurde generelle Leinen- UND Maulkorbpflicht für ALLE Hunde (außer „Handtaschenhunde“) hingewiesen. Letzten Montag veröffentlichten wir zusätzlich eine scharfe OTS-Presseaussendung ("NÖ: Neues Hundehaltegesetz – ein Schlag ins Gesicht für alle Tierfreunde") dazu, worüber danach auch in etlichen Medien berichtet wurde (z.B. KURIER, KURIER-print, Österreich, Heute, Krone, SN, OÖN, NÖN, ORF.at, etc.).

Danach ist ein regelrechter Proteststurm, v.a. auch in den sozialen Netzwerken, losgebrochen, u.a. hat auch die Waldviertler Tierärztin Mag. Silke Mlejnek einen sehr klaren und eindringlichen Offenen Brief an den dafür verantwortlichen „Tierschutz“-Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) geschickt. Auch hat es zumindest bereits ein leichtes Einlenken vonseiten der ÖVP gegeben, wohl auch auf Druck ihrer eigenen Gasthaus-Klientel, siehe https://noe.orf.at, das aber bei weitem noch nicht genug ist, da ja überall sonst weiterhin an der generellen Maulkorbpflicht festgehalten wird. Außerdem wurde ebenfalls im Waldviertel eine Online-Petition an die NÖ Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und den Landtag gegen dieses unmögliche Gesetz gestartet, welche immerhin schon fast 6.000 Unterschriften gesammelt hat.

Allerdings sind diese Online-Unterschriften für die verantwortlichen Politiker keineswegs bindend, das wäre nämlich nur das Erzwingen einer Volksabstimmung in NÖ (in der NÖ Verfassung vorgesehen), mehr dazu auf www.suchhunde.at, das entsprechende Antragsformular HIER. Dieses Formular müßte allerdings von mindestens 25.000 in NÖ gemeldeten BürgerInnen auf jeweils deren Gemeinde unterschrieben und anschließend an die NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, geschickt werden (bis spätestens 5. Dezember 2019)!  – Eine sehr große Hürde, die sicher nicht zufällig von den Verantwortlichen so hoch angesetzt worden ist! (Zum Vergleich: zur Einreichung eines bundesweiten Volksbegehrens genügen knapp 9000 Unterschriften ohne Zeitlimit, die neuerdings auch online eingereicht werden können!). Dennoch wollen wir diese Möglichkeit nicht unversucht lassen und haben daher die entsprechenden links gerne weitergeleitet. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und unterschreiben Sie dieses Formular auf Ihrer Gemeinde, sofern Sie in NÖ einen Wohnsitz haben!

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann ANIMAL SPIRIT

Zum Antragsformular

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