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EuGH führt Scharia ein

18.06.2018

Noch vor dem Beginn des heurigen islamischen Opferfestes "Kurban Bayrami" vom 21. - 24. August 2018 hat der in keinster Weise demokratisch legitimierte EuGH wieder einmal eine - für die Tiere und deren immer brutalere Ausbeutung - folgenschwere Entscheidung getroffen:

www.journalistenwatch.com: EuGH führt schrittweise Scharia ein: Rituelle Schlachtungen in zugelassenen Schlachthöfen erlaubt

Im Streit um das Schächten hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, „daß rituelle Schlachtungen ohne Betäubung nur in zugelassenen Schlachthöfen durchgeführt werden dürfen. Diese Verpflichtung beeinträchtigt nicht die Religionsfreiheit, da sie die freie Vornahme von rituellen Schlachtungen lediglich organisieren und hierfür Vorgaben technischer Natur geben soll, und zwar unter Berücksichtigung der wesentlichen Regeln für das Tierwohl und die Gesundheit der Tier­fleisch­konsumenten.“

Und wir erfahren etwas weiter im Text, welche Religion dabei im Blickfeld der Robenträger war: „Der Gerichtshof stellt klar, daß diese Ausnahme in keiner Weise die Praxis ritueller Schlachtungen in der Union verbietet, sondern im Gegenteil das Bestreben des Unionsgesetzgebers konkretisiert, die Schlachtung von Tieren ohne vorherige Betäubung zu erlauben, um zu gewährleisten, daß die Religionsfreiheit, namentlich der praktizierenden Muslime, während des Opferfests effektiv gewahrt wird.“

Natürlich können sich auch andere Glaubensgemeinschaften auf dieses Urteil stützen, beispielsweise Juden, aber prägnant ist, daß sie überhaupt nicht mehr erwähnt werden. Der Weg für eine in islamischen Ländern übliche Industrialisierung des Schächtens und noch mehr „legale Scharia“ scheint damit wieder ein wenig weiter eröffnet.

Folgendes nur schwer zu ertragende Schächt-Video kann nur von volljährigen Youtube-Nutzern angesehen werden. Es zeigt, wie die rituelle Praxis in der Massenproduktion umgesetzt wird.

Inwieweit sich die praktizierenden Muslime aber überhaupt in den Unionsländern an die geltenden Vorschriften halten werden und ob eine Verletzung vor dem Hintergrund dieses Urteils überhaupt noch von den Behörden verfolgt wird, ist Sache der Nationalstaaten. Sicher aber kann man jetzt schon sein, daß bestimmte politische Kreise dann von Bagatelldelikten sprechen, genau jene, denen beim Anblick solcher Bilder der Burger im Hals stecken bleibt…

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