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Gedanken zum Kurban Bayrami-Schächtfest

30.06.2022

Gedanken zum bevorstehenden Islamischen Schächt-Opferfest vom 9. – 13.07.2022

fellbeisser.net: Keine Religion fordert, daß Tiere vor dem Schächtschnitt unbetäubt sein müssen!

Als die Religionsschriften entstanden, kannte man noch keine Betäubung, weshalb sie auch nicht verboten sein kann. Dies wird von islamischen Stellen und religiösen Autoritäten bestätigt! Eine religiöse Begründung ist somit nicht gegeben!

Trotzdem geschieht es in den allermeisten Fällen, entgegen unserem TierSchG, daß Tiere ohne qualmindernde Betäubung bei vollem Bewußtsein und Schmerzempfinden geschächtet werden. Das ist illegales Schächten, da Ausnahmegenehmigungen (in Deutschland) nicht erteilt werden dürfen! Und in Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen für „rituelle Schlachtungen“ (§ 32 TSchG), die aber ebenfalls in vielen – auch nachgewiesenen - Fällen nicht eingehalten werden!
Sogenannte „zwingenden Vorschriften“, die das TierSchG fordert und die Ausnahmegenehmigungen rechtfertigen sollen, gibt es nicht!
Betäubungsloses Schächten ist grausame Tierquälerei und ethisch nicht vertretbar.

Es gibt die Alternativen von Geld-Opfern oder unblutigen Lebensmittel-Geschenken.

Wir ersuchen Politiker und Behörden, dafür Sorge zu tragen, daß keine Ausnahmegenehmigungen für barbarisches betäubungsloses Schächten der Tiere erteilt werden, und daß die geltenden gesetzlichen Tierschutzbestimmungen – besonders während der kommenden Tage des „Kurban Bayrami“ - lückenlos kontrolliert und nötigenfalls streng geahndet werden!
Weiterhin bitten wir den Innenminister und die Landes-Veterinärbehörden, rechtzeitig verstärkte Polizeikontrollen zu veranlassen, damit illegales Schächten unterbunden bzw. verhindert werden kann!

Siehe dazu auch das vor 2 Jahren aufgenommene Video einer gesetzwidrigen Schächtung bei einem türkischen "Landwirt" in Laaben (NÖ), das allerdings - wie üblich trotz Anzeige - ohne Folgen geblieben ist...

Tierschutz-Themen: