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Geplante Änderung des Tierschutzgesetzes – ein grober Rückschritt

30.01.2017

Einsprüche beim „Tierschutz“-Ministerium sind HIER noch bis zum 3.2.2017 möglich. Oder Email an "Tierschutz"-Ministerin Sabine Oberhauser schreiben (s. unten) bzw. Petition unterschreiben! Siehe dazu auch unsere OTS-Presseaussendung vom 1.2.2017: "Mehr Rück- als Fortschritte - Sowohl bei Heimtier- als auch bei "Nutztier"-Haltung und Schlachtung geht Profit vor Tierschutz!"

Während der vergangenen Weihnachtsfeiertage hat das österr. „Tierschutz“- und Gesundheitsministerium klammheimlich zwei Novellierungsentwürfe zur Begutachtung verschickt – für Änderungen im Tierschutzgesetz sowie in der 1. Tierhaltungs-Verordnung. Danach sollen nicht nur die erst kürzlich eingeführte Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen aufgehoben sowie die Kettenhaltung von Hunden wieder erlaubt werden, sondern auch die permanente Anbindehaltung von Rindern (durch zahlreiche Ausnahmeregelungen), die grausame und risikobehaftete Enthornung der Ziegen, die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel bis zu 7 Tagen und das betäubungslose Schächten weiterhin erlaubt bleiben…

Ein besonderer Rückschritt dieser Gesetzesnovelle wäre somit die Rücknahme der erst im April 2016 verordneten Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen: Demnach soll im neuen Entwurf der Begriff "Zucht" jetzt so definiert werden, daß Bauern, die sich als „Züchter“ ausgeben, ihre Katzen weiterhin nicht kastrieren müssen. Zuvor war ein Züchter laut Gesetzestext lediglich derjenige, der eine „gezielte Anpaarung“ ermöglichte. Die gefinkelten Ministeriums-Juristen wollen nun das Wort „gezielt“ einfach streichen, wodurch jegliche unkontrollierte Katzen-Vermehrung - bis hin zur Inzucht - als „Zucht“ durchgehen würde! So kann jetzt jeder Landwirt, der seine Katzen nicht kastrieren will, eine Zucht anmelden und könnte so auch nicht mehr belangt werden. Das Elend der vielen halbverhungerten und kranken  Streunerkatzen – v.a. eben am Land – würde dadurch wieder extrem vergrößert werden.

Im Tierschutzgesetz von 2005 ist die Kettenhaltung von Hunden ausnahmslos verboten. Die jetzt vorgesehenen Ausnahmen würden aber dieses Verbot weitestgehend außer Kraft setzen: Das Anbinden von Hunden bei „Freizeitaktivitäten“, bei „Ausbildungsmaßnahmen“ und von Dienst- oder Begleithunden soll sogar ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt werden. Für die Ausbildung von Diensthunden würden zudem Stachelhalsbänder wieder erlaubt und weitere Ausnahmen für Tierquälerei genehmigt werden. Auch die bis Ende 2017 geltenden Ausnahmen vom Verbot der Qualzüchtungen – egal ob Minipigs, Chihuahuas oder überzüchtete Masthühner- oder Putenrassen - werden fristlos verlängert. Letztere sind so degeneriert, daß sie durch das extrem schnelle Wachstum ihr eigenes Körpergewicht nicht mehr tragen bzw. sich gar nicht mehr auf natürliche Weise fortpflanzen können!

Im Tierschutzgesetz 2005 wurde auch der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen aus gutem Grund verboten, weil man leidensfähige Lebewesen nicht mehr wie leblose Waren im Schaufenster feilbieten wollte. 2008 wurde dieses Verbot allerdings wieder aufgehoben, weil man damit angeblich die illegalen Importe eindämmen wollte, was jedoch nicht der Fall war, da die Welpen und Kätzchen großteils aus denselben schlimmen ausländischen Hinterhof-Zuchtanstalten kamen wie zuvor. Daher wollte man bis vor kurzem das Verbot wieder in Kraft setzen – nur im jetzigen Novellierungsentwurf ist davon allerdings keine Rede mehr…

Eine ebenfalls seit langem von Tierschutz-Organisationen – u.a. von ANIMAL SPIRIT - erhobene Forderung, nämlich die nach einem ausnahmslosen Verbot des grausamen und unnötigen betäubungslosen Schächtens, bleibt in diesem Novellen-Entwurf unberücksichtigt. Beim Schächten wird dem Tier bei vollem Bewußtsein die Halsschlagader aufgeschnitten. Es erleidet dabei einen fürchterlichen Todeskampf, bis es durch den langsamen Blutverlust ohnmächtig wird. Die im TSchG § 32 Abs. 5 vorgesehene Ausnahme für betäubungsloses Schächten „aufgrund zwingender religiöser Gebote“ ist völlig unbegründet, da es solche weder im islamischen Koran noch in der jüdischen Thora gibt (aus dem einfachen Grund, weil man nämlich zu der Zeit, als diese Bücher geschrieben wurden, noch gar nichts von den heute üblichen Betäubungsmethoden wußte). Die Vorschrift, die Tiere erst „unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“ ist in der Praxis nicht korrekt durchführbar, weil sich die Tiere nach dem Schächtschnitt vor Schmerz aufbäumen. Diese Ausnahmen stellen einen Kniefall vor anachronistischen religiösen Traditionen und deren Vertretern dar, die schwerste Tierquälerei erlauben und somit in einem „Tierschutz“-Gesetz nichts verloren haben.

Protestieren Sie daher bitte HIER mit einigen der oben angeführten Argumente bis zum 3.2.2017 gegen diesen aus Tierschutzsicht inakzeptablen Gesetzesentwurf!

Oder schicken Sie bis zum 3.2.2017 noch ein Protest-mail mit in etwa folgendem Text u.a. an
sabine.oberhauser@spoe.at ;
christian.kern@spoe.at ;
legvet@bmgf.gv.at ;
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at :

"Wir ersuchen Sie dringend, den aktuellen Tierschutzgesetzesentwurf abzuändern und verhindern Sie, daß sich Katzen auch weiter unkontrolliert vermehren können und so als unerwünschte Streunerkatzen ertränkt, erschlagen oder auf andere grausame Weise getötet zu werden oder an Verletzungen, Krankheiten und Seuchen zugrunde zu gehen. Konkretisieren Sie den Begriff "Zucht" im Tierschutzgesetz so, daß nur gewerbliche Rassekatzenzüchter eine Zucht anmelden können. Im derzeitigen Entwurf zum Tierschutzgesetz steht leider das genaue Gegenteil. Die Folge wäre, daß jeder Bauer, der sich weigert, seine Katzen kastrieren zu lassen, als „Züchter“ durchgehen würde!
Auch das Anbinden der Hunde, das Enthornen und Kastrieren ohne Betäubung, die dauernde Anbindehaltung der Kühe und das betäubungslose „rituelle“ Schächten müßten im 21. Jhdt. endlich der Vergangenheit angehören. Ebenso muß das Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenbabys in „Zoohandlungen“ bestehen bleiben. Und letztlich müssen die tierquälerischen Qualzuchten für Eitelkeit oder Profitmaximierung endlich ausnahmslos verboten werden!
Die Erkenntnis, daß Tiere fühlende Wesen sind und keine beliebigen Gegenstände, muß in Gesetzen, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten und nicht der Gewinnmaximierung von Personen oder Interessengruppen, Beachtung finden - es darf keine Rückschritte in schon überwunden geglaubte Zeiten geben!"

Oder unterschreiben Sie folgende Online-Petition „Rückfall bei Tierschutz in Österreich!

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