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Heute: Beginn des Schächt-"Opferfestes"

11.08.2019

Bereits vorgestern haben wir folgende APA-OTS-Presseaussendung zum heute beginnenden islamischen Schächt-„Opferfestes“ Kurban Bayrami verschickt, wo in diesen Tagen wieder Zigtausende Schafe, Ziegen, Rinder und Kamele (weltweit sind es wohl Abermillionen) auf grausamste Art und Weise betäubungslos geschächtet werden - und "unsere" Politiker und Behördenvertreter sehen seit Jahren tatenlos zu!:

Beginn des Schächt-"Opferfestes" Kurban Bayrami

Betäubungsloses Schächten muß endlich ausnahmslos verboten werden

Das islamische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“ findet heuer wieder vom 11. bis 14. August 2019 – also bereits ab übermorgen - statt. Nach wie vor existiert die Diskrepanz, daß sog. „Religionsfreiheit“ dem Tierschutz übergeordnet ist! Diese Tatsache erlaubt somit seit Jahr und Tag, daß es Anhängern jüdischer oder moslemischer Glaubensgemeinschaften „im Namen Gottes“ bzw. archaischer „Traditionen“ erlaubt ist, Tiere bei vollem Bewußtsein aufzuschneiden und ausbluten zu lassen. Nach § 32 Abs 5,5 TSchG wäre zwar vorgeschrieben, „die Tiere unmittelbar nach Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“. Aber abgesehen davon, daß das einer menschlichen OP entspräche, bei der die Narkose erst nach dem Beginn des Einschnittes gesetzt würde, so ist diese Vorschrift völlig impraktikabel und wird es auch so gut wie nie kontrolliert bzw. exekutiert.

Dazu Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Hier haben sowohl Gesetzgeber als auch die kontrollierenden Behörden einen Kniefall vor völlig veralteten, anachronistischen religiösen Vorschriften vollzogen, welche in dieser Form aber weder im Koran noch in der Thora niedergeschrieben sind. Denn der Koran verlangt das behutsame  Töten der Tiere, wovon beim Schächten keine Rede sein kann. Hinzu kommt, daß der Koran den Fleischverzehr gar nicht vorschreibt, er könnte also auch mühelos eingehalten werden, wenn kein Fleisch konsumiert würde. ANIMAL SPIRIT kämpft seit vielen Jahren gegen diesen barbarischen Tiermißbrauch, denn Tierquälerei ist auch dann noch Tierquälerei, wenn sie "im Namen Gottes" geschieht“.

Gründe für archaische Tierquälereien „im Namen Gottes“ sind heute obsolet!

Der Grund für dieses archaische Treiben liegt im Judentum in der Erzählung der Beinahe-Opferung Isaaks (Genesis 22,1-19) durch Abraham, und im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Tieropfer bringen. Nur - weshalb die Tiere auch heute noch bewußt und vorsätzlich langsam und betäubungslos zu Tode gequält werden, ist nicht nachvollziehbar. In Österreich leben mittlerweile weit über 700.000 Menschen islamischen Glaubens. Leider halten sich viele von diesen nicht an das hier bestehende Betäubungsgebot (wohlgemerkt erst nach dem Schächtschnitt!) und schlachten Tiere – insbesondere anläßlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes – tierschutzgesetzwidrig ohne jegliche Betäubung und ohne die verpflichtende Anwesenheit eines Beschau-Tierarztes bzw. in „Hinterhöfen“. Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird mittlerweile von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als absolut religionskonform angesehen – ebenso auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es bestünde also für Muslime in Österreich gar kein Grund, betäubungslos zu schächten.

Dr. Plank abschließend: „Aus all diesen Gründen fordern wir von der Politik, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens - ohne jegliche Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Dafür haben letztes Jahr auch fast 2.500 Personen bei ANIMAL SPIRIT online unterschrieben! Wir appellieren zudem an alle zuständigen Bezirks- und Veterinärbehörden, die seit 2013 in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz endlich wirksam umzusetzen und besonders vom 11.-14. August auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten. Die Behörden müssen angewiesen werden, besonders auf Verstöße gegen Gesetze (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen in Asylheimen, auf Bauernhöfen oder am Feld, etc.) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.“

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