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Indien: Neues Tierschutzgesetz

12.06.2017

www.fleischwirtschaft.de: NEU DELHI: Neues Gesetz soll Verkauf von Büffeln und Kühen auf Lebendmärkten drastisch einschränken - Mehr Auflagen für Handelsplätze - Fleischindustrie sieht Bezugsquelle für Vieh gefährdet - Marktstillstand befürchtet - Regierung betont Fokus auf Tierwohl - Eingriff in Handel für Schlachtereien nicht vorgesehen.

Nachdem die indische Regierung Ende Mai schärfere Regeln zum Handelsverbot mit Schlachtvieh angekündigt hat, haben einige Bundesstaaten damit gedroht, den neuen Regelungen nicht Folge zu leisten. Sie wollen damit nicht nur die ländliche Bevölkerung schützen, sondern auch die Fleischindustrie, die bereits vor drastischen Umsatzeinbrüchen warnte.

Gemäß den neuen Regulierungen soll der Verkauf von Kühen und Büffeln auf Tiermärkten und Handelsmessen zur Schlachtung weitestgehend verboten werden. Betroffen sind auch Stiere, Färsen, Kälber und Kamele. Tiermärkte müssen den Plänen zufolge künftig mindestens 50 km von internationalen Grenzen und 25 Kilometer von innerstaatlichen Grenzen entfernt sein und dürfen nur mit Zustimmung des regionalen zuständigen Komitees stattfinden; außerdem soll für die Ausfuhr von Vieh künftig eine Genehmigung des jeweiligen Bundesstaates erforderlich sein.

Das Umweltministerium Neu Delhi stellte anschließend klar, daß auf diesem Weg ausschließlich der Schutz der Tiere gewährleistet und nicht in den Handel mit Vieh für Schlachtereien eingegriffen werden solle. Marktbeobachtern vor Ort zufolge bezieht die indische Fleischindustrie ihr Vieh jedoch zum überwiegenden Teil von den betroffenen Märkten.

In Folge der neuen Regulierungen könnte es deshalb zu einem Stillstand im Fleischhandel kommen, da nur wenige Schlachthäuser ihre Tiere direkt von den Erzeugern bezögen. Besorgt habe sich auch die ländliche Bevölkerung gezeigt, deren Existenz in erheblichem Maß von den Altkuhverkäufen abhänge. Auch die muslimische Bevölkerung werde durch die Erschwerung des Fleisch- und Lederhandels schwer getroffen, warnten die Experten. Bereits jetzt sähen sich zahlreiche Muslime gewaltsamen Angriffen durch „Kuhwächter“ ausgesetzt.

Kaum überwindbare Bürokratiehürden

Das neue Gesetz soll innerhalb der kommenden drei Monate in Kraft treten. Es schreibt auch fest, daß künftig nur noch Inhaber von Ackerflächen zum Handel auf Tiermärkten berechtigt sein sollen. Allerdings ist der dazu nötige Ausweis nach Angaben der Betroffenen nur durch einen erheblichen Bürokratieaufwand erhältlich, was für die verarmte und kaum alphabetisierte Landbevölkerung eine große Hürde darstellt.

Käufer und Verkäufer müßten künftig vor dem Verkauf einer Kuh ihre Ausweise und Besitzdokumente vorweisen und anschließend Belege an das regionale Handelsbüro, den zuständigen Veterinär und das zuständige Tiermarktkomitee senden. Mit den angekündigten Regelungen werden zudem 30 Vorgaben zum Tierwohl auf Märkten eingeführt. Diese sehen neben der Wasserversorgung auch die Bereitstellung von Ventilatoren, Einstreu, trittsicheren Bösen und veterinären Einrichtungen vor.

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