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PET: Anbindehaltung - Weltkulturerbe?

10.03.2021

Petition: Tierquälerische „Anbindehaltung“ darf kein UNESCO-Weltkulturerbe werden!

ariwa.org: Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen plant, die dortige Kulturlandschaft als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu lassen. In diesem Zuge soll ausdrücklich auch die „Kombinationshaltung“ von Rindern als schützenswertes Kulturgut eingestuft werden. „Kombinationshaltung“ bedeutet dabei nichts anderes als „Anbindehaltung“ mit gelegentlichem bzw. saisonalem Freilauf. In der „Anbinde-“ oder „Kombinationshaltung“ sind die betroffenen Tiere mit einer kurzen Kette, einem Strick oder Eisengestänge am Hals fixiert. Der verbleibende Bewegungsspielraum reicht gerade einmal dafür aus, daß sich die Kühe hinlegen und wieder aufstehen können. Monatelang stehen sie so praktisch bewegungslos auf einer Stelle – ohne die geringste Abwechslung. Diese Bewegungslosigkeit macht nicht nur ein natürliches Bewegungs- und Sozialverhalten der Tiere unmöglich, sie werden zudem krankheitsanfällig und verwahrlosen sehr oft auch äußerlich. Wir sehen darin einen Versuch, den Titel „Weltkulturerbe“ für die Legitimierung überkommener Tierquälerei zu mißbrauchen. Bitte unterstützen Sie unsere Petition, um dieses Vorhaben zu verhindern.

Die Unterschriften werden Anfang Juni 2021 an die deutsche Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und die Kultusministerkonferenz übergeben, die auf nationaler Ebene für die Prüfung der „Welterbe“-Bewerbung zuständig sind. Danke für Ihre Unterstützung der Petition!

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