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PETA: Holocaust-Kampagne rechtmäßig

14.10.2020

PETA’s „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne rechtmäßig

Die kontrovers diskutierte „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne von PETA-Deutschland e.V. ist rechtmäßig – dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf. Auf 19 Seiten wird der Rechtsstreit zwischen jüdischen MitbürgerInnen und der Tierrechtsorganisation erörtert und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht gegeben: Die plakative Gegenüberstellung von Bildern aus KZs, auf denen ausgemergelte Menschen gezeigt werden und von verschiedenen Tierarten aus der üblichen Massentierhaltung ist rechtmäßig und ist unter einem der höchsten demokratischen Grundrechtsgüter zu subsumieren: Der Meinungs- und Pressefreiheit. Verschiedene klagende Personen hatten 2004 eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Bilder der „Holocaust auf Ihrem Teller“-Ausstellung bewirkt.

„Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Großteil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grundsätzlich erlaubten Zweck, nämlich in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist – wie ausgeführt – gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der jüngsten Vergangenheit). Aus den dargelegten Gründen ist eine exzessive Meinungsäußerung zu verneinen.“ (Az. 6 Ob 321/04f, Urteil vom 12.10.2006).

PETA legt besonderen Wert auf die Feststellung, daß der Oberste Gerichtshof auch nachdrücklich die von den jüdischen Klägerinnen unterstellten Antisemitismus-Vorwürfe deutlich zurückgewiesen hat: „Die von den Klägern relevierte Verächtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (...) Die Aussage geht nur dahin, daß Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegenüberstellung führt jedenfalls beim maßgeblichen verständigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Klägern gezogenen Schlußfolgerung (nazistischer Inhalt, Anm. d. Verf.).“

„Das ist ein guter Tag für die Tiere und das Recht auf freie Meinungsäußerung“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA-Deutschland e.V. „Wir bitten all diejenigen, die den heutigen Holocaust an den Tieren leugnen endlich die Augen zu öffnen und nicht so zu tun als ob diese Greueltaten in Schlachthöfen und Tierfabriken nicht stattfinden würden.“

PS und Anm.: Auch der derzeitige ANIMAL SPIRIT-Obmann, Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, hat bereits anläßlich einer österr. „Tierschutz-Pilgerfahrt“ in den 90er Jahren bei einem Vortrag eine ähnliche bildhafte Gegenüberstellung der Häftlinge im Konzentrationslager Mauthausen und der tierausbeuterischen Zustände in der industriellen Massentierhaltung gemacht. Er wurde deswegen damals von einem deutschen Medium (Stern-TV) lächerlich gemacht und ins rechte Eck gerückt. Dieses Urteil des österr. OGH stellt daher auch für ihn eine späte, aber umso wichtigere Rehabilitation dar!

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