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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 04.04.2017

Engelberger Froschkönige

04.04.2017

"Froschkönige" am Gnadenhof Engelberg

Alternatives Frühlingserwachen auf den Gnadenhöfen: Auf unserem neuen “Gnadenhof Engelberg”, Gemeinde Engelhartszell, OÖ befindet sich ja auch ein schöner alter Teich. Wir haben aber beschlossen, diesen nicht als weiteren Enten- und Gänseteich umzuwidmen – wie auf unserem 10 km entfernten Gnadenhof Esternberg –, sondern einfach so naturbelassen zu erhalten wie er ist. Und so präsentiert sich jetzt im Frühling ein wahres Paradies für unzählige Amphibien wie Kaulquappen, Frösche und Kröten, die hier geschützt und v.a. ohne gefährliche Straße leben und sich vermehren dürfen – siehe dazu unser kurzes Youtube-Video! (Im Übrigen ersuchen wir alle Autofahrer, wegen der aktuellen Krötenwanderungen besonders in der Nähe von natürlichen Gewässern vorsichtig zu fahren!).

Aber auch sonst tut sich derzeit einiges auf unserem neuen Hof: Der Pferde-ausbruchsichere und beständige, 2,5 km lange Akazien-Weidezaun rund um das gesamte 10 ha große Gelände ist so gut wie fertig (siehe Fotos unten). Es fehlt jetzt „nur“ noch die geplante automatische Futterstation für unsere Pferde, quasi ein Aktiv-Laufstall speziell für ältere Pferde, bei dem diese mittels eines speziell für sie programmierten Transponder-Chips, der um die Fessel angebracht wird, nur genau jene Futterration bekommen, die sie auch benötigen; danach machen sie dann einen Rundgang – entweder zur Weide oder eben nur in den Koppel-Auslauf – und bleiben so in Bewegung. Danach können sie jederzeit zur Futterstation zurückgehen, bekommen aber - für eine bestimmte Zeit - nichts mehr. Das verhindert zu fette Tiere, Hufrehe oder sonstige stoffwechselbedingte Krankheiten. Ein ideales System – sowohl für die Pferde als auch für das Personal, da sehr arbeitserleichternd. Diese Arbeiten sollten dann im Mai abgeschlossen sein und wir werden weiter darüber berichten.

Wer unsere vielen notwendigen, aber leider auch sehr teuren Investitionen am neuen Tierschutzhof Engelberg unterstützen möchte, kann das HIER tun, oder unter dem IBAN: AT82 6000 0000 7569 4953. Herzlichen Dank!

Tierschutz-Themen: 

Kommentar zur Tierschutz - Gesetznovelle

04.04.2017

Neues Tier“schutz“-Gesetz spricht seinem Namen Hohn und ist des 21. Jahrhunderts unwürdig! Ein Kommentar von Dr. Franz-Joseph Plank

Wie zahlreiche andere Tierschutz-Organisationen hat auch ANIMAL SPIRIT Verbesserungsvorschläge zur Reform des Tierschutzgesetzes eingebracht (siehe u.a. auch unsere OTS-Presseaussendung vom 9.3.2017) die großteils aber vom Tisch gewischt worden sind. Seit letzter Woche Donnerstag ist also das neue Tierschutzgesetz – „dank“ der SPÖVP-Regierungsparteien - beschlossene Sache; eine große Chance, wirkliche Verbesserungen für die Tiere zu erreichen, ist vertan! Am schlimmsten hat es – wieder einmal – die ohnehin praktisch rechtlosen „Nutztiere“ getroffen. So ist u.a. nichts ist getan worden gegen die 365-Tage-Anbindehaltung bei Rindern - hier gibt es derart schwammig und weitreichend formulierte Ausnahmen, daß sich genügend Schlupflöcher für die Landwirte auftun – und diesmal auch noch schwarz auf weiß im Gesetzestext, vorher waren diese Ausnahmen ja nur in der Verordnung des Ministeriums zu finden. Das bedeutet, das Leiden der Kühe (mißbraucht als Gebärmaschinen und Milchproduzenten), die sich ihr ganzes Leben lang nicht einmal umdrehen, sondern nur aufstehen und niederlegen können, geht weiter.

Oder die betäubungslose Kastration der einwöchigen Ferkel – wer sich hier ein Verbot erhofft hat, wurde auch hier enttäuscht, keine einzige Zeile findet sich dagegen, diese Quälerei bleibt also weiterhin gesetzeskonform! Lediglich eine „Schmerzlinderung“ (das entspricht in etwa zwei Aspirin vor einer blutigen OP) wird den Schweinejungen zugestanden, wie auch den Kälbern und Ziegen beim äußerst schmerzvollen Ausbrennen der Hörner. Auch über das Kupieren der Schnäbel bei Hühnern und Puten, das Abschneiden der Ferkelschwänze, das Lebend-Schreddern von jährlich an die 10 Millionen („wertlosen“) männlichen Eintags-Küken findet sich nichts, rein gar nichts. Hier hat sich wieder einmal die Argarindustrie- bzw. Fleisch-Lobby, angeführt von der angeblichen Bauernpartei ÖVP, durchgesetzt, die in den „Nutztieren“ keine Mitgeschöpfe, sondern lediglich Produktionseinheiten für maximalen Profit sieht. Da ist es fast müßig zu erwähnen, daß natürlich auch das extrem grausame betäubungslose Schächten für Juden und Moslems – im Übrigen von keiner anderen Tierschutz-Organisation als ANIMAL SPIRIT gefordert – unangetastet geblieben ist und somit weiterhin erlaubt bleibt! (Siehe dazu auch den folgenden Kommentar von Ulrich Dittmann).

Was die – rechtlos einigermaßen besser gestellten – Haustiere betrifft, so wurde aber auch hier vieles versäumt: Statt das Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoohandlungen endgültig zu verbieten, wurde nur der Handel von Tieren im Internet verboten, zumindest für Privatpersonen. Das bedeutet, Frau Maier, die für einen Hoppala-Wurf ihrer Hündin die bestmöglichsten Plätze bei Privatpersonen sucht, darf nicht mehr inserieren, die Zoohandlung, die die Welpen von irgendwoher bezieht und in Glaskäfigen zur Schau stellt, darf weiter fröhlich verkaufen – unüberlegte (und oft verantwortungslose) Spontankäufe, weil der Welpe ja sooo herzig ausschaut, sind somit weiterhin an der Tagesordnung. Und wenige Wochen später landet genau dieser herzige Welpe dann in einem der ohnehin chronisch überfüllten Tierheime. Und aus dem Ausland können durchs Internet auch weiterhin problemlos Tiere gekauft werden…

Zu allem Überfluß wurde auch die Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder gekippt, jetzt müssen die Bauern nur behaupten, daß sie Züchter sind und dann sind sie von der Pflicht ausgenommen; allerdings müßten sie (erst ab 2019!) ihre „Zucht“-Katzen chippen lassen – man braucht wohl nur eine Hand, um abzählen zu können, wie viele Landwirte sich daran halten werden. Andererseits werden sich hinkünftig wohl viele Welpenschmuggler als „Landwirte“ ausgeben, um so weiterhin ihr grausames Geschäft betreiben zu können…

So beschränken sich die kleinen Verbesserungen, die die Gesetzesnovelle zu bieten hat, leider rein auf die Haustiere, wie z.B. das Verbot der Würgehalsbänder für Hunde und das Verbot des Tätowierens und Färbens der Haut/Fell. Das neue Tier“schutz“-Gesetz hat seinen Namen nicht verdient – es sollte in Zukunft wohl eher in Tier“nutz“-Gesetz umbenannt werden; es wären so viele Verbesserungen möglich gewesen, und doch hat die Politik sich wieder der Macht der Lobbys gebeugt – wieder einmal auf dem Rücken der Tiere!

Tierschutz-Themen: 

Schächten ab 2019 in Flandern verboten

04.04.2017

Fellbeisser.net: Betäubungsloses Schächten ist ab 2019 in der Region Flandern (Belgien) verboten

Ab 2019 ist das Schächten nicht betäubter Tiere in der belgischen Region Flandern verboten. Politiker einigten sich letzten Mittwoch auf einen Kompromiß, berichteten verschiedene belgische Medien am Donnerstag. Durch Elektroschocks soll das Gehirn etwa von kleinen Wiederkäuern wie Schafen betäubt werden, bevor sie geschlachtet werden. …

Mehr siehe: IslamiQ – 31.03.2017

Der folgende dort kurzzeitig eingestellte Kommentar von Ulrich Dittman wurde mittlerweile gelöscht:
Wenn - bedingt durch Konsumverlangen nach Fleisch oder dem Begehr, Tieropferungen durchzuführen - sich die so sehr gewünschte Qualvermeidung der so genannten „Schlachttiere“ schon nicht verhindern läßt, muß zumindest jede Möglichkeit der Qualverminderung (siehe heute mögliche Elektro-Betäubung) ausgeschöpft werden. Nirgends in den vorliegenden Religionsschriften ist auch nur der Hauch eines Betäubungsverbotes zu finden. Das ist Fakt. Rein zeitgeschichtlich kann eine Betäubung vor dem Schächten nicht als verboten aufgeführt sein, da eine heute mögliche (reversible) Elektro-Betäubungsform zur Zeit der Schriftlegung der maßgeblichen Heiligen Schriften, Thora und Koran, nicht einmal existent war.

Natürlich werden auch die Tiere im Schlachthaus nicht zärtlich totgestreichelt – aber zumindest nicht bewußt und vorsätzlich(!) langsam abgemurkst, wie eben beim betäubungslosen Schächten. Archaisches betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewußte und vorsätzliche, grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart auch nicht laut regulärem (deutschem) Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.

Wenn denn das betäubungslose Schächten eine so geniale, schnelle und tierfreundliche Tötungsartart darstellen würde, wie von Schächtbefürwortern pharisäerhaft behauptet, warum praktiziert man diese so wunderbare, kostengünstige Schlachtmethode dann nicht überall in der westlichen Welt und verschrottet all die teuren, offenbar „unnützen“ Betäubungsgerätschaften?

Die islamische (wie mosaische) Religion schreibt bindend einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe explizit ins Gegenteil verkehrt. Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen (Thora und Koran) nicht existent war. Eine Religionsforderung des “vollständigen Blutentzugs” ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich müßten daher alle Strenggläubigen – Juden und Muslime – Vegetarier sein!

Betäubungsloses archaisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff „Religion“ noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.

Ulrich Dittmann, Arbeitskreis Tierschutz

Tierschutz-Themen: 

"Vegane Fleischweihe"

04.04.2017

kärnten.orf.at: „Vegane Fleischweihe“: Leider nur ein Aprilscherz

Anläßlich des 1. April hat Radio Kärnten Samstagfrüh einen Aprilscherz gesendet. Mit Hilfe des Pfarrers von Krumpendorf, Hans-Peter Premur, wurde versucht, die Hörer von den Vorteilen der veganen Fleischweihe zu überzeugen. Die vegane Fleischweihe solle ein Zeichen für den Klimaschutz und vor allem Toleranz sein, hieß es in dem Beitrag, der von Christian Maierhofer gestaltet wurde. Die - frei erfundene - Veganerinitiative „Nein zur Fleischweihe am Karsamstag“ habe über die sozialen Netzwerke in kurzer Zeit in ganz Europa breite Unterstützung gefunden. So würden auch die 33 veganen Pfarrer in Kärnten die traditionelle Fleischweihe heuer erstmals boykottieren.

Für die Gesundheit, gegen Tierleid

Für diesen Aprilscherz ließ sich der Krumpendorfer Pfarrer Hans Peter Premur gewinnen. Via Radio bestätigte er die Idee der veganen Fleischweihe: „Wir, die veganen Pfarrer, werden keine Fleischweihe mehr durchführen, denn erstens ist dieser Fleischkonsum, den wir da fördern, ja ungesund für unsere Gelenke und verantwortlich für alle Zivilisationskrankheiten. Und zweitens ist das Tierleid, das wir dadurch produzieren, nicht unerheblich.“ Im Weihkorb solle es nur mehr Produkte geben, für die kein Tier sterben oder leiden mußte, hieß es in dem Beitrag weiter.

Die vegane Osterjause sei in Deutschland bereits bestens eingeführt. Charlotte Grünkorn, die „langjährige Pfarrgemeinderätin in Sauerampfershausen“ und Präsidentin des Clubs ‚Vegan 3.000‘: „Bei uns in Duisburg gibt es in den Weihkörben kein Fleisch und keine Eier mehr, weil die Veganer dafür sind, daß man Tiere leben läßt. Außerdem ist es gut für den Klimaschutz. Deswegen ist das bei uns in der Gemeinde jetzt so Brauch“, sagte die Dame mit deutschem Akzent.  Es sei ein wichtiges Zeichen zum richtigen Zeitpunkt.

Leider war diese Aktion aber nur ein April-Scherz, es wäre ja sonst wohl auch die größte Revolution in der katholischen Kirche seit der Reformation gewesen... Sie hat aber vielleicht wenigstens zum Nachdenken darüber angeregt, ob der Fleischkonsum und die Fleischweihe im 3. Jahrtausend mit christlichen Werten noch vereinbar sind…

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Petition "Stoppt die LKWs"

04.04.2017

#StopptDieLKWs – eine neue Petition unserer englischen Partner-Organisation CIWF

Ein Appell an 24 EU-Agrarminister, gesetzliche Tierschutz-Verbesserungen bei Tiertransporten zu unterstützen.

Jedes Jahr leiden Millionen europäischer Tiere unter Lebendtransporten über weite Strecken. Sie werden tage- oder sogar wochenlang in überfüllten Lkw-Transportern oder Schiffen eingesperrt, müssen oft extreme Temperaturen aushalten, bekommen zu wenig Futter und Wasser, während die rechtlich vorgeschriebenen Ruhezeiten oft nicht eingehalten werden.

Lebendtransporte von Tieren sind grausam, unnötig und müssen endlich ein Ende haben. Dem Beispiel der Regierungen von Deutschland, Holland und Dänemark folgend, auch unterstützt von Schweden, bildet sich eine europaweite Koalition, um die Transporte von Tieren zu stoppen. Als Teil dieser Koalition versucht CIWF, die übrigen EU-Mitgliedsländer davon zu überzeugen, die EU-Tiertransport-Gesetze in Hinblick auf das Tierwohl zu ändern.

HIER gehts zur (englischen) Petition, adressiert an die Landwirtschaftsminister der übrigen 24 EU-Länder! Gemeinsam werden wir den Langstrecken-Lebendtransport der Tiere stoppen.

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Dienstag, 4. April 2017