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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 12.06.2017

Elsa und Sheila: Neu am Gnadenhof Engelberg

12.06.2017

Seit letztem Samstag, den 10. Juni 2017 gibt es wieder Zuwachs auf unserem neuen Gnadenhof Engelberg:

Die beiden Ponys Elsa – die schwarze - und das Fuchspony Sheila gehörten einem Landwirt aus unserer Umgebung, der schwer krank  ist (schwere Darmoperation mit Seitenausgang) und daher konnte er sie nicht mehr ordentlich und tiergerecht versorgen. Deshalb standen die Ponys auch sehr lange nur noch in der Box.

Es sind zwei allerliebste Stuten, sie sind ca. 22 Jahre alt. Bei uns haben sie sichtlich Freude an der neu gewonnenen Freiheit und genießen das Paddock mit der Möglichkeit, sich frei zu bewegen sehr. Die Tochter des Landwirts hat bei uns schon vor einiger Zeit angefragt, ob wir die beiden nicht übernehmen könnten, weil eines der Ponys zu Hufrehe neigt und bei uns zukünftig auch für sie die Möglichkeit besteht, ein artgemäßes Leben zu führen. Denn am neuen Aktiv-Bewegungsstall speziell für ältere oder kränkliche Pferde, den wir in unserem aktuellen mailing vorgestellt haben, wird ja bereits sehr fleißig gearbeitet und er sollte innerhalb des nächsten Monats fertig sein.

Tierschutz-Themen: 

Polen: Centaurus-Stiftung

12.06.2017

www.engeltiere.de: Centaurus-Stiftung aus Polen sucht Unterstützung:

Diesen Aufruf, den wir über facebook erhalten haben, leiten wir gerne weiter:

"Hallo, wir sind die Centaurus-Stiftung aus Breslau in Polen. Wären Sie so lieb und veröffentlichen Sie bitte unseren Aufruf:

Die Pferdefreunde der CENTAURUS STIFTUNG aus Breslau/Polen haben ca. 700 Pferde vor dem Schlachthof gerettet. Momentan gibt es ca. 400 Pferde in unserem Pferdeheim, welches das größte Pferdeheim in Europa ist. Es gibt bei uns viele wunderbare Pferde, die sowohl für die reale  Übernahme ist das Adoptionsformular: Füllen Sie bitte das Formular aus und schicken Sie es an uns ab.

Der erste Schritt für eine virtuelle Tier-Patenschaft ist eine E-Mail an uns: edyta.domagala@centaurus.org.pl .

Melden Sie sich bitte! Wir bedanken uns im Namen der Tiere
Centaurus Stifung-Team"

Tierschutz-Themen: 

Indien: Neues Tierschutzgesetz

12.06.2017

www.fleischwirtschaft.de: NEU DELHI: Neues Gesetz soll Verkauf von Büffeln und Kühen auf Lebendmärkten drastisch einschränken - Mehr Auflagen für Handelsplätze - Fleischindustrie sieht Bezugsquelle für Vieh gefährdet - Marktstillstand befürchtet - Regierung betont Fokus auf Tierwohl - Eingriff in Handel für Schlachtereien nicht vorgesehen.

Nachdem die indische Regierung Ende Mai schärfere Regeln zum Handelsverbot mit Schlachtvieh angekündigt hat, haben einige Bundesstaaten damit gedroht, den neuen Regelungen nicht Folge zu leisten. Sie wollen damit nicht nur die ländliche Bevölkerung schützen, sondern auch die Fleischindustrie, die bereits vor drastischen Umsatzeinbrüchen warnte.

Gemäß den neuen Regulierungen soll der Verkauf von Kühen und Büffeln auf Tiermärkten und Handelsmessen zur Schlachtung weitestgehend verboten werden. Betroffen sind auch Stiere, Färsen, Kälber und Kamele. Tiermärkte müssen den Plänen zufolge künftig mindestens 50 km von internationalen Grenzen und 25 Kilometer von innerstaatlichen Grenzen entfernt sein und dürfen nur mit Zustimmung des regionalen zuständigen Komitees stattfinden; außerdem soll für die Ausfuhr von Vieh künftig eine Genehmigung des jeweiligen Bundesstaates erforderlich sein.

Das Umweltministerium Neu Delhi stellte anschließend klar, daß auf diesem Weg ausschließlich der Schutz der Tiere gewährleistet und nicht in den Handel mit Vieh für Schlachtereien eingegriffen werden solle. Marktbeobachtern vor Ort zufolge bezieht die indische Fleischindustrie ihr Vieh jedoch zum überwiegenden Teil von den betroffenen Märkten.

In Folge der neuen Regulierungen könnte es deshalb zu einem Stillstand im Fleischhandel kommen, da nur wenige Schlachthäuser ihre Tiere direkt von den Erzeugern bezögen. Besorgt habe sich auch die ländliche Bevölkerung gezeigt, deren Existenz in erheblichem Maß von den Altkuhverkäufen abhänge. Auch die muslimische Bevölkerung werde durch die Erschwerung des Fleisch- und Lederhandels schwer getroffen, warnten die Experten. Bereits jetzt sähen sich zahlreiche Muslime gewaltsamen Angriffen durch „Kuhwächter“ ausgesetzt.

Kaum überwindbare Bürokratiehürden

Das neue Gesetz soll innerhalb der kommenden drei Monate in Kraft treten. Es schreibt auch fest, daß künftig nur noch Inhaber von Ackerflächen zum Handel auf Tiermärkten berechtigt sein sollen. Allerdings ist der dazu nötige Ausweis nach Angaben der Betroffenen nur durch einen erheblichen Bürokratieaufwand erhältlich, was für die verarmte und kaum alphabetisierte Landbevölkerung eine große Hürde darstellt.

Käufer und Verkäufer müßten künftig vor dem Verkauf einer Kuh ihre Ausweise und Besitzdokumente vorweisen und anschließend Belege an das regionale Handelsbüro, den zuständigen Veterinär und das zuständige Tiermarktkomitee senden. Mit den angekündigten Regelungen werden zudem 30 Vorgaben zum Tierwohl auf Märkten eingeführt. Diese sehen neben der Wasserversorgung auch die Bereitstellung von Ventilatoren, Einstreu, trittsicheren Bösen und veterinären Einrichtungen vor.

Tierschutz-Themen: 

Tierschützer warnen...

12.06.2017

www.focus.de: Tierschützer warnen vor korrupten Vereinen: So gerät man ihnen nicht in die Fänge

Tierschützer warnen vor korrupten Vereinen: So gerät man ihnen nicht in die Fänge

Sicherlich hat jeder folgende Situation schon einmal erlebt: An einem gut frequentierten Platz in der Fußgängerzone oder vor einem Einkaufszentrum steht ein Stand, an dem die vorüberziehen­den Menschen kurz innehalten. Auf einem überdimensiona­len Plakat ist hinter dicken Gitterstäben ein Hund zu sehen und blickt mit großen traurigen Augen den Betrachter an. Ein Gastbeitrag von Robert Derbeck

„Wollen Sie solchen Tieren denn nicht helfen?“, spricht eine beherzte Dame die Menschen an. In der Hand hält sie einen Bildband mit weite­ren schrecklichen Bildern über bemitleidenswerte Kreaturen aus dem In- oder Ausland. „Mit einer Spende oder einer Mitglied­schaft in un­serer Organisation können Sie mithelfen sol­ches Leid zukünftig zu verhindern.“

Welcher Mensch mit Ge­wissen, welcher Tierfreund, kann sich hier schon teil­nahmslos abwen­den? So zücken viele Ihren Geld­beutel und spenden oder verpflichten sich gar mit einer Mit­gliedschaft zu regelmäßigen Zahlungen. Nur, wird mit diesem Geld wirklich den Tieren gehol­fen?

Häufig stehen Tierschutz-Organisa­tionen mit negativen Schlagzeilen in der Boulevard­presse

Sind es denn nicht häufig Tierschutzorganisa­tionen, die mit negativen Schlagzeilen in der Boulevard­presse im Mittel­punkt stehen? Von Spendenskandalen, zweckentfremdeter Verwendung von Spendengeldern und über­höhten Verwaltungs­ausgaben wird da geschrieben. Aber auch vereinsinter­ne Querelen werden häufig in der Öffent­lichkeit ausgefochten. So sind mittlerweile natürlich viele Menschen und Tierfreunde verunsichert und zweifeln, ob denn ihr Beitrag letztendlich wirklich den be­dürftigen Tieren zugute kommt.

Leider muß man gestehen, daß es auch im Tierschutz „schwarze Schafe“ gibt, die vorrangig nur die kommerzielle Seite eines Vereins betrachten, oder was noch schlimmer ist, sich persönliche finanzielle Vorteile aus den Spendengeldern erhoffen. Der Tierschutz gilt dann nur als Mittel zum Zweck.

Wie kann man ehrliche von unehrlichen Organisationen unterscheiden?

Ehrliche Organisationen und vor allem die Tiere müssen dadurch leiden, denn ein „geprellter Spender“ wird sich so schnell nicht mehr in Ge­berlaune zeigen. Wie kann ein bereitwilliger Spender, der den Tieren helfen möchte, unterscheiden, ob eine Vereinigung unehrliche Absichten hegt, oder ob seine Spende wirklich zweckgebun­den zum Wohle der Tiere eingesetzt wird?

Es gibt leider keinen Königsweg um herauszufinden, welche Organisationen wirklich seriös sind und welche nicht. Aber es gibt Möglichkeiten, an gewissen Punkten bereits im Vorfeld die Seriosität einer Vereinigung weitgehend zu erkennen.

Folgende Fragen können Sie sich stellen:

Handelt es sich um einen eingetragenen Verein? Erkennbar ist dieses am „e. V.“ (zutreffend nur für Deutschland!). Besitzt der Vereinsname im Anhang die­ses „e. V.“, ist er beim Amtsgericht im Vereinsregister einge­tragen.

Ist der Verein gemeinnützig und förderungswürdig? Eine gemeinnützige Zielsetzung und die Aufnahme von Vor­schriften zur Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Vermö­gensbindung sind in der Satzung erforderlich.

Wie lautet die Satzung und der Satzungszweck? Ein seriöser Verein macht seine Satzung öffentlich einsehbar (Aushang, Internet, etc.). Spendengelder müssen zielgerichtet für den Satzungszweck Verwendung finden.

Wird aggressiv geworben? Drückerkolonnen, aggressive oder unsachliche Mitglieder­werbung (z.B. per Telefon oder an der Haustüre) gibt es leider immer wieder. Eine solche Vorgehensweise würde aber keinem seriösen Verein in den Sinn kom­men. Auch die Rücktrittsmöglichkeiten, Kündigungsbedingungen, etc. bei Zustandekommen einer Mitgliedschaft sind wichtig vorab zu wissen.

Sammlungen mit der Spendendose? Bei Sammlungen mit der Spendendose, egal ob an der Haustüre, am Infostand oder an frequentierten Aufstellorten, ist zu beachten, daß die Sammeldosen verplombt sein müssen und sich der „Beauftragte“ entsprechend ausweisen können muß.

Sind die Verwaltungskosten angemessen? Bei einem seriösen Verein wird der Großteil der eingehenden Gelder dem erklärten Hilfszweck zugute kommen. Sind die Verwaltungskosten hoch, kommt den in der Satzung aufgeführte Verwendungszweck weniger zu und die (Spenden)Gelder dienen weitgehend nur dem Selbsterhalt.

Ist Transparenz gegeben? Viele lassen sich nicht in die Karten schauen. Eine seriöse Vereinigung hat keine Geheimnisse und wird ihre vollstän­dige Adresse, Erreichbarkeit, Jahresberichte, Ergebnisse sowie Einnahmen und Kosten für einzelne Projekte öffentlich publizieren und ihre Mitglieder und Spender hierüber auch entsprechend infor­mieren.

Berichtet der Verein regelmäßig über seine Tätigkeiten? Ein seriöser Verein unterrichtet seine Mitglieder und Gönner regelmäßig über die Aktivitäten der Organisation z. B. über eine Vereinszeitung, Newsletter, etc. So kann sich ein Interessent selbst ein Bild über die Aktivitäten des Vereins machen und ob er die Aktionen auch unterstützenswert hält.

Letztendlich obliegt es dem Spender, sich nach ausführlicher Information zu entscheiden, ob er einer Vereinigung sein Vertrauen ausspricht und diese in der Erfüllung ihrer Arbeit unterstützt, oder ob ihn Zweifel dazu bewegen, Abstand zu nehmen. Empfehlenswert ist jedoch sich immer vorab ausführ­lich über die Organisation, deren Ruf, deren Satzungsziel und Wirken zu informieren.

PS.: Ergänzung in eigener Sache: In Österreich gibt es noch zwei weitere wichtige Unterscheidungskriterien: Hat der Verein das österr. Spenden-Gütesiegel und können die Spender ihre Zuwendungen an diese Organisation steuerlich absetzen? ANIMAL SPIRIT kann beide Fragen mit JA beantworten.

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Montag, 12. Juni 2017