Sie sind hier

ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 14.03.2019

Unsere Lämmer-Rasselbande

14.03.2019

Gnadenhof Engelberg:

Tierpflegerin Manuela schreibt: „Unsere im Januar am Gnadenhof Engelberg geborenen Überraschungslämmer (Rüdiger, Elisa, Franzl & Sissy, siehe HIER) sind mittlerweile eine richtige Rasselbande geworden. Auch die Flaschenkinder Rüdiger und Franzl haben inzwischen ein ansehnliches Kampf(schmuser)gewicht. Obwohl sie auch schon reichlich Heu zu sich nehmen, fordern sie nach wie vor ihr tägliches Fläschchen von uns Ersatzmamas. Dann schlüpft gleich der gesamte Kindergarten durch den Zaun und kommt mit lautem "Gemähe" entgegengerannt. Mit großem Appetit werden die Fläschchen geleert und danach darf eine Schmuseeinheit nicht fehlen.“

Um dieses Frühjahr nicht ungewollt Nachwuchs zu produzieren, werden wir allerdings die beiden Bock-Lämmchen Rüdiger und Franzl demnächst (vorübergehend?) auf den Gnadenhof Hendlberg übersiedeln, wo sie in einem getrennten Gehege gehalten werden können. Dadurch müssen wir sie nicht allzu früh kastrieren, was u.U. später zu gesundheitlichen Problemen mit der Harnröhre führen könnte. Wir sind sicher, daß sie sich bei uns am Ur-Gnadenhof in NÖ genauso wohl fühlen werden. Besuche sind jederzeit gerne willkommen, einfach vorher anrufen unter (+43) 02774-29330. Auch über Patenschaften würden sich v.a. Franzl und Sissy noch sehr freuen!

Tierschutz-Themen: 

Stellungnahme zu Tiertransport-Genehmigungen

14.03.2019

Stellungnahme zu Transportgenehmigungen für Tiertransporte, anläßlich der Tierschutztagung der Evangelischen Akademie am 1. bis 3. März 2019

(Diese Stellungnahme wurde von Dr. jur. Christoph Maisack und Tierarzt Dr. Alexander Rabitsch während eines Tagungs-Wokshops am 2. März 2019 in der evangelischen Akademie in Bad Boll entwickelt und vom Plenum beschlossen. Anschließend wurde sie der EU-Agrarministerkonferenz geschickt. Der Erfolg dieser Arbeit hängt sicher mit davon ab, wie stark diese Forderungen von den Medien und der Bevölkerung beachtet werden):

"Vor dem Hintergrund, daß Transporte lebender Tiere mit erheblichen Belastungen für die Tiere verbunden sind und es in der heutigen Zeit keinen vernünftigen Grund für längere Transporte lebender Tiere mehr gibt, lehnen wir solche Transporte grundsätzlich ab.

Solange dieses Ziel nicht erreicht ist, stellen wir an die Agrarministerkonferenz folgende Forderungen:

1. Ein grundsätzliches Verbot des Transports von Nutztieren über mehr als acht Stunden.

2. Die Agrarministerkonferenz (AMK) wird aufgefordert, auf der Basis einer bereits in Arbeit befindlichen Länderliste diejenigen Länder zu identifizieren, in denen Lebendtiertransporte voraussichtlich nicht im Einklang mit allen Vorschriften des Europäischen Tiertransportrechtes durchgeführt werden, und die nachgeordneten Behörden anzuweisen, Transporte in diese Länder nicht mehr zu genehmigen.

3. Kein Export lebender Schlacht-, Mast- und Zuchttiere in außereuropäische Drittstaaten, weil mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muß, daß die Tiere dort früher oder später unter tierquälerischen Bedingungen geschlachtet werden.

4. Die Frequenz von Kontrollen von Tiertransporten auf der Straße ist risikobasiert zu erhöhen; festgestellte Verstöße sind abschreckend zu sanktionieren.

PS.: Maisack und Rabitsch brachten bereits Anfang des Jahres mit folgender Veröffentlichung Bewegung in die Genehmigungspraxis bei den Tiertransporten in Drittländer: https://amtstierarzt.de/attachments/article/1368/2018_ATD_Heft_4_Artikel_Maisack_Amtstier%C3%A4rztlicher_Dienst_04_2018.pdf

Tierschutz-Themen: 

D: Jäger mordet illegal Luchs!

14.03.2019

Deutschland: Anklage gegen Jäger wegen Luchstötung (wildbeimwild.com)

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren wegen illegaler Luchstötung abgeschlossen und dabei einen Teil der Tatvorwürfe mangels Tatnachweis eingestellt sowie im übrigen Anklage zum Amtsgericht Cham wegen unerlaubten Besitzes zweier verbotener Waffen und vorsätzlichem Nachstellen und Töten eines wildlebenden Tieres einer streng geschützten Art erhoben.

Wie bereits wiederholt in den Medien berichtet, wurden Mitte Mai 2015 vier vordere Gliedmaßen von Luchsen im Bayerischen Wald, Bereich Lamer Winkel, aufgefunden. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft Regensburg zunächst gegen Unbekannt, nach Eingang von Hinweisen in der Folge gegen einen konkreten Beschuldigten wegen des Verdachts der Jagdwilderei sowie wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.

Soweit dem Beschuldigten zur Last lag, die beiden Luchse, deren Vorderläufe im Mai 2015 aufgefunden worden waren, getötet zu haben, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweis eingestellt.

Darüber hinaus wurden beim Beschuldigten Körperteile (Pfoten und Ohren) eines anderen Luchses sichergestellt. Dem Beschuldigten konnte auch nicht nachgewiesen werden, daß er für die Tötung dieses Luchses verantwortlich ist, sodaß auch insoweit das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Schließlich konnte auch nicht nachgewiesen werden, daß der Beschuldigte in weiteren von ihm gegenüber einem Zeugen behaupteten Fällen Wildtiere illegal getötet hat. Konkrete Ereignisse konnten mangels geeigneter Spuren bzw. Beweismittel nicht mit der notwendigen Sicherheit – auch im Hinblick auf Tathandlung, Tatzeit und Tatort – festgestellt werden.

Im Zuge der sehr aufwendig geführten Ermittlungen ergab ein in Auftrag gegebenes Gutachten, daß die aufgefundenen vier Vorderläufe von zwei wildlebenden Europäischen Luchsen, vermutlich einem männlichen und einem weiblichen Tier stammten. Auf einen der Luchse sei bereits mindestens zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen worden, wobei das Tier verletzt worden sei, aber offensichtlich noch fliehen konnte.

Bei dem anderen Luchs wurden keine Beschußspuren an den Vorderläufen festgestellt. Bei einer Vergleichsuntersuchung der in den Luchspfoten aufgefundenen Geschoßteile und der beim Beschuldigten im Rahmen des Vollzugs einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sichergestellten Munition konnte jedoch keine Übereinstimmung festgestellt werden. Ebensowenig erbrachte die Vergleichsuntersuchung der aufgefundenen Luchspfoten mit den beim Beschuldigten sichergestellten Luchspfoten und Luchsohren eine Übereinstimmung.

Allerdings wurden im Rahmen der beim Beschuldigten erfolgten Durchsuchung weitere Beweismittel sichergestellt, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft nunmehr Anklage wegen weiterer Tatvorwürfe erhoben hat. Zum einen wurden im Anwesen des Beschuldigten ein Nachtsicht-/-zielgerät sowie ein Wurfstern aufgefunden. Dem Beschuldigten wird deshalb in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der vorsätzliche Besitz zweier verbotener Waffen zur Last gelegt.

Dazu passend das berührende Video „Jagd ist ein absoluter Widerspruch zur Natur“

Tierschutz-Themen: 

Kater und Hündin suchen Lebensplatz

14.03.2019

Kater und blinde Hündin suchen dringend warmen Lebensplatz

Eine langjährige Spenderin von ANIMAL SPIRIT und große Katzenfreundin bittet uns wieder um  Vermittlungshilfe: „Ein kleiner Kater von einem Bauernhof sucht einen guten Platz! Ich habe ihn Anfang Februar zu mir genommen, um ihn aufzupäppeln, von den Parasiten zu befreien und zu kastrieren. Nach einer Woche habe ich ihn auf den Hof zurückgebracht. Er ist abends am selben Tag einen km zu mir gelaufen, obwohl er den Weg nicht kannte. Vor unserem Supermarkt wurde er dann von einem kleinen Mädchen gefunden. Ich hatte mich auf diesem Bauernhof um die Kastration vieler Katzen gekümmert. Im Vorfeld dazu könnte ich noch eine weitere Geschichte erzählen. Aber Ihnen sind solche traurige Geschichten ja nicht fremd.

Der Kleine hat sich mittlerweile prächtig entwickelt und ist ca. 6 Monate jung. Er ist ein großer Schmeichler und sehr anhänglich. Da er in einem Katzenverband aufgewachsen ist, wäre es von Vorteil, wenn in seinem neuen Zuhause schon eine noch jüngere Katze leben würde. Er braucht aufgrund seiner Geschichte einen Freigang ohne gefährliche Straße in der Nähe. Da ich schon mehrere Katzen habe und nur 50 m von der Ortsstraße wohne, hätte ich großen Streß, um ihn nicht dieser Gefahr auszusetzen. Vielleicht wäre es möglich ihn in den Newsletter zustellen?“

Kontakt: Irmgard Riepl, OÖ, (+43) 0650/64 68 438 

Freundliche blinde Hündin aus griechischer Tötung sucht dringend Platz!

Diese weiße Hündin (Fotos unten) wurde kürzlich kastriert (Trichter!) und ist seit ihrer Geburt blind, aber sehr freundlich und umgänglich mit anderen Hunden; sie sucht dringend einen Platz für ihr restliches Leben. Sie ist erst zweieinhalb Jahre jung, war aber die meiste Zeit ihres Lebens in einem griechischen shelter. Jetzt ist sie in dieser staatlichen Tötung gelandet und ihr bleiben nur noch wenige Tage, wenn sich kein Platz für sie findet. Sie könnte von einer Tierfreundin mit dem Auto nach Österreich gebracht werden.

Kontakt und Infos: Anja Renz, +43 (0) 664-153 08 82

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Donnerstag, 14. März 2019