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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 14.10.2020

Dienstag: letzte Fohlenauktion

14.10.2020

Letzte Noriker-Fohlenauktion kommenden Dienstag, 20.10.20

Nachdem ANIMAL SPIRIT – wie berichtet – heuer bereits 42 Haflinger- und Norikerfohlen freikaufen und an gute Privatplätze vermitteln konnte, startet kommenden Dienstag, den 20. Oktober 2020 in Maishofen die letzte diesjährige Fohlenauktion. Wir werden selbstverständlich wieder vor Ort sein und versuchen, möglichst viele zu ersteigern. Es sind bei dieser Auktion „nur“ 87 Fohlen angemeldet, dazu allerdings noch mehrere Dutzend Jährlinge und ältere Noriker-Stuten, darunter sehr viele tragende, die meist auch zum Schlachter gehen!

Vorgemerkte Privat-Plätze hätten wir diesmal genügend (für 15-16 Fohlen), wir werden sehen, ob wir auch alle vor den zahlreichen ebenfalls dort anwesenden Viehhändlern wegkaufen können. Jedenfalls wird es kaum welche unter 1000,- € geben, das richtet sich ja immer nach Angebot und Nachfrage.

Mehr zu den Hintergründen der jährlichen „Schlacht“-Fohlen bzw. wie es ihnen auf deren neuen Plätzen geht in unserem Folder. Vielen Dank allen, die uns bereits bei dieser aufwendigen Rettungsaktion unterstützt haben, aber auch für weitere Spenden für die letzte große Fohlenauktion sind wir sehr dankbar!

Tierschutz-Themen: 

Bürokratiewahn: müssen 4 Schafe sterben?

14.10.2020

4 Schafe müssen unter Bürokratiewahn leiden!

Marion von unserem Gnadenhof Engelberg, OÖ berichtet: Letzte Woche hat sie ein Herr aus Schärding, also der dortigen Bezirksstadt, angerufen und gefragt, ob wir vier weibliche Kamerunschafe aufnehmen könnten, die sonst – wie üblich – geschlachtet würden. Sein Sohn würde sie bringen. Marion hat nicht lange gezögert und gemeint, die könnten in ihrer ohnehin schon großen Schafherde auch noch unterkommen. Allerdings hat dieser Herr nicht dazugesagt, daß der Sohn sie aus der Gegend von Regensburg in Deutschland bringen würde und nicht aus Schärding…

Und „wie es der Teufel so will“, war genau zu dem Zeitpunkt, als der Sohn die 4 Schafe auf unseren Gnadenhof brachte, auch die Amtstierärztin wegen einer Kontrolle da. Und natürlich hat sie sofort entdeckt, daß die Schafe DEUTSCHE (!) anstatt österreichische Ohrmarken hatten und somit einen „illegalen Grenzübertritt“ hinter sich haben mußten – in Zeiten der allgemeinen EU-Reise- und Warenverkehrsfreiheit natürlich ein schweres Sakrileg! Und sie seien nicht auf die Schafkrankheit „Scrapie“ getestet! Scrapie ist aber eine Krankheit (ähnlich der BSE beim Rind), die erstens seit vielen Jahren weder in D noch in Ö vorgekommen ist und zweitens am lebenden Tier gar nicht getestet werden kann, nur am Hirngewebe eines toten Tiers! Zudem ist auch die angebliche Ansteckungsgefahr von Tier zu Tier umstritten.

Trotzdem hat wieder einmal die unsinnige Bürokratie, der Amtsschimmel und das immer stärker um sich greifende Schildbürgertum gesiegt: Marion mußte gestern selber mit den 4 Schafen zurück nach Regensburg fahren, um die „illegalen Migranten“ zurückzubringen. Dort sehen sie nun einem ungewissen Schicksal entgegen (Schlachtung?), es sei denn, es fände sich in der Gegend oder sonstwo in Deutschland noch ein Gnadenplatz für sie. Bei entsprechendem Interesse bitte direkt an Marion wenden unter engelberg@animal-spirit.at oder (+43) 0676-7059353.

Tierschutz-Themen: 

PETA: Holocaust-Kampagne rechtmäßig

14.10.2020

PETA’s „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne rechtmäßig

Die kontrovers diskutierte „Holocaust auf Ihrem Teller“-Kampagne von PETA-Deutschland e.V. ist rechtmäßig – dies urteilte nunmehr der Oberste Gerichtshof Österreichs in letzter Instanz und hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf. Auf 19 Seiten wird der Rechtsstreit zwischen jüdischen MitbürgerInnen und der Tierrechtsorganisation erörtert und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht gegeben: Die plakative Gegenüberstellung von Bildern aus KZs, auf denen ausgemergelte Menschen gezeigt werden und von verschiedenen Tierarten aus der üblichen Massentierhaltung ist rechtmäßig und ist unter einem der höchsten demokratischen Grundrechtsgüter zu subsumieren: Der Meinungs- und Pressefreiheit. Verschiedene klagende Personen hatten 2004 eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Bilder der „Holocaust auf Ihrem Teller“-Ausstellung bewirkt.

„Die schockierende Wirkung der Fotomontagen ist zum Großteil vom Thema vorgegeben (durch Menschen brutal verursachtes Leiden anderer). Die Heranziehung eines drastischen Vergleichs dient einem grundsätzlich erlaubten Zweck, nämlich in einer von Werbung reizüberfluteten Gesellschaft Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erzielen. Das Tierschutzanliegen selbst ist – wie ausgeführt – gewichtig, gesellschaftspolitisch umstritten und aktuell (vgl. die Tierschutzgesetzgebung aus der jüngsten Vergangenheit). Aus den dargelegten Gründen ist eine exzessive Meinungsäußerung zu verneinen.“ (Az. 6 Ob 321/04f, Urteil vom 12.10.2006).

PETA legt besonderen Wert auf die Feststellung, daß der Oberste Gerichtshof auch nachdrücklich die von den jüdischen Klägerinnen unterstellten Antisemitismus-Vorwürfe deutlich zurückgewiesen hat: „Die von den Klägern relevierte Verächtlichmachung einer Rasse oder eines Volkes wird mit der Werbekampagne nicht bewirkt: (...) Die Aussage geht nur dahin, daß Juden wie Tiere behandelt wurden. Die Gegenüberstellung führt jedenfalls beim maßgeblichen verständigen Durchschnittsbetrachter nicht zu der von den Klägern gezogenen Schlußfolgerung (nazistischer Inhalt, Anm. d. Verf.).“

„Das ist ein guter Tag für die Tiere und das Recht auf freie Meinungsäußerung“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA-Deutschland e.V. „Wir bitten all diejenigen, die den heutigen Holocaust an den Tieren leugnen endlich die Augen zu öffnen und nicht so zu tun als ob diese Greueltaten in Schlachthöfen und Tierfabriken nicht stattfinden würden.“

PS und Anm.: Auch der derzeitige ANIMAL SPIRIT-Obmann, Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank, hat bereits anläßlich einer österr. „Tierschutz-Pilgerfahrt“ in den 90er Jahren bei einem Vortrag eine ähnliche bildhafte Gegenüberstellung der Häftlinge im Konzentrationslager Mauthausen und der tierausbeuterischen Zustände in der industriellen Massentierhaltung gemacht. Er wurde deswegen damals von einem deutschen Medium (Stern-TV) lächerlich gemacht und ins rechte Eck gerückt. Dieses Urteil des österr. OGH stellt daher auch für ihn eine späte, aber umso wichtigere Rehabilitation dar!

Tierschutz-Themen: 

Palmöl-Petition: Dörfer brennen

14.10.2020

Dörfer und Wälder brennen für Palmöl – Petition!

Am 20. Mai 2020 brannte das Dorf Ijaw-Gbene im Süden Nigerias nieder. Augenzeugen beschuldigen Sicherheitskräfte der Firma OOPC und Angehörige der Armee dafür verantwortlich zu sein, was die Firma zurückweist. Zuvor waren drei Dörfer unter ähnlichen Umständen in Brand gesteckt worden. OOPC weist die Anschuldigungen von sich. Der Vorfall im Mai hat die örtlichen Bauern und Fischer obdachlos gemacht, ihr Hab und Gut wurde zerstört. Die 80 Einwohner des Dorfes mußten in Nachbargemeinden und Kirchen Obdach suchen.

OOPC gehört zur Socfin-Gruppe, die von den Geschäftsleuten Vincent Bolloré aus Frankreich und Hubert Fabri aus Belgien kontrolliert wird und in zehn Ländern Afrikas und Asiens Palmöl- und Kautschukplantagen betreibt. Die Europäer haben einen schlechten Ruf: ob in Kamerun, Liberia, Sierra Leone, Elfenbeinküste oder Kambodscha, überall, wo Socfin arbeitet, klagt die lokale Bevölkerung über rabiate Methoden.

In Nigerias Okomu Kingdom erstreckt sich Socfins 33.000 Hektar große Plantage auf der angestammte Land der örtlichen Gemeinden. Die behaupten, niemals zugestimmt zu haben, das Land ihrer Ahnen herzugeben. Außerdem reichen die Plantagen in Waldschutzgebiete, die bedrohten Tierarten wie Schimpansen, Waldelefanten und Red-bellied-Monkey einen Lebensraum bieten.

In einem gemeinsamen Brief vom 4. September haben örtliche Gemeinden Nigerias Präsident Muhammadu Buhari gebeten, gegen OOPC einzuschreiten. Der Konflikt mit der Firma ist kein Einzelfall – er ist symptomatische für das Palmöl-Business weltweit. Bitte unterstützen Sie den Kampf der örtlichen Gemeinden für ihre Rechte und die Wälder mit Ihrer Unterschrift.

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Mittwoch, 14. Oktober 2020