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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 19.07.2019

Gretel vor Tigern gerettet!

19.07.2019

Gretel vor den Tigern gerettet!

Man glaubt es ja kaum, aber da hätte eine Frau aus NÖ ihre „ausgediente“ Milchziege tatsächlich am liebsten an die weißen Tiger im – ohnehin umstrittenen – Privatzoo „Kameltheater“ in Kernhof (NÖ) verfüttert! Eine Nachbarin erfuhr davon, verständigte uns sofort und konnte sogar erreichen, daß sie die Ziege hergab. Unsere Tierpflegerinnen fuhren auch gleich dorthin und holten „Gretel“ – so haben wir sie bei uns getauft – ab und brachten sie auf unseren Gnadenhof Hendlberg in Laaben, Wienerwald.

Gretel ist sehr zutraulich und freundete sich auch gleich mit dem gleichgroßen „Hänsel“ an, mit dem sie nun immer zusammen unterwegs ist (sozusagen wie "Hänsel und Gretel"). Allerdings müssen wir sie noch immer 2x am Tag melken, da sie erst vor kurzem ihre 2 Jungen bekommen hat, welche sich diese Frau freilich zum Weiterzüchten behalten hat!
Hier bei uns ist Gretel jedenfalls für den Rest ihres Lebens in Sicherheit, muß weder Schlachter, Raubtiere noch sonstige Perversitäten befürchten…

Tierschutz-Themen: 

2 Noriker-Wallache suchen Platz!

19.07.2019

Zwei Noriwallache suchen dringend Lebensplatz!

Wir suchen dringend ein neues Zuhause für diese beiden Norikerbuben, die vor 3 Jahren von uns (ANIMAL SPIRIT) als Fohlen freigekauft worden sind. Sie stammen nämlich aus unserer Schlachtfohlenrettung von 2016, sind mittlerweile kastriert, kennen Halfter und Hufe geben, sind aber ansonsten noch komplett unausgebildet. Optimal wäre natürlich, wenn die beiden zusammen bleiben könnten. Aus gesundheitlichen Gründen muß sich ihr Besizer aus Deutschland (Sauerland) leider wieder von Ihnen trennen. Abgabe nur mit Schutzvertrag!

Siehe auch auf unserer Vermittlungsseite (weitere Fotos).

Falls jemand bereits jetzt weiß, daß er/sie gerne Haflinger- oder Norikerfohlen über unsere Vermittlung aus einem Schlachtfohlenmarkt (ab Anfang September) übernehmen kann, bitte ebenfalls baldmöglichst bei uns melden (s.o.).

Nähere Infos & Kontakt: über ANIMAL SPIRIT, Tel.: (+43) 02774/ 29 330 oder tanja@animal-spirit.at 

Tierschutz-Themen: 

Ende einer Treibjagd

19.07.2019

Süddeutsche.de: Das tragische Ende einer Drückjagd

Elf Jäger treiben im August 2018 Wildschweine aus einem Maisfeld in der Oberpfalz. Ein fehlgeleiteter Schuss trifft dabei ein Auto auf der nahen Bundesstraße 16 - der Beifahrer stirbt. Knapp ein Jahr später steht der mutmaßliche Schütze vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, für keinen ausreichenden Kugelfang entlang der Bundesstraße gesorgt zu haben.

Es ist Dienstag, die Uhr in Saal VII des Amberger Landgerichts (Ost-Bayern) zeigt 8.30 Uhr. Der Staatsanwalt steht auf, verliest die Anklage. Drei Seiten, die das Unfaßbare in nüchterne Sprache packen: Drückjagd, Kugelfang, Selbstladebüchse. Es gibt Lehrbücher, in denen man diese Jagdbegriffe nachschlagen kann. Aber kann es eine Erklärung geben für das, was am 12. August 2018 passiert ist?

Eine Wildschweinjagd, ein Jäger drückt ab. Er schießt mehrmals. Laut Anklage ist es 10.05 Uhr, vielleicht 10.10 Uhr, so genau kann das keiner mehr rekonstruieren. Ein Projektil rauscht in Richtung Bundesstraße, Höhe Nittenau, Oberpfalz. Es rauscht auf das Auto zu, in dem Harald Söldner sitzt. Die Fensterscheibe zerspringt, Söldner, 47, sackt auf dem Beifahrersitz zusammen. Lungendurchschuß, innere Blutungen. Er stirbt.

"Ich habe zuerst gedacht, jemand hat einen Stein geschmissen", sagt der Fahrer des Autos, der an diesem Dienstag als Zeuge im Gerichtssaal sitzt. "Wer denkt da an ein Geschoß. Das ist ja das Absurdeste, was eigentlich sein kann", sagt der Mann, der mit Harald Söldner befreundet war. Absurd. Unglaublich. Das sind so die Begriffe, die über diesem Fall schweben. Wie viele Zufälle müssen im Spiel sein, daß eine Gewehrkugel ein fahrendes Auto in genau diesem einen Moment an genau dieser einen Stelle trifft?

Zehn Männer und eine Frau hatten an der Jagd teilgenommen. Aber nur eine Person aus der Gruppe konnte die tödliche Kugel abgefeuert haben. Auch das macht diesen Fall so besonders. Daß hier ein Mann auf der Anklagebank sitzt, der erst im September erfuhr, daß er im August jemanden erschossen hat. Die Ermittler brauchten vier Wochen, um den Todesschützen zu identifizieren. […]

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Der Prozeß wirft auch ein Schlaglicht auf die sogenannte Drückjagd, die als schwierig gilt. Dem Schützen bleibt meist wenig Zeit, um Entscheidungen zu treffen. Weil er nie genau wissen kann, wohin die Tiere laufen, die seine Mitjäger und deren Hunde aus Büschen oder Feldern scheuchen. Bei Drückjagden habe er immer "ein ungutes Gefühl", das gibt auch der Angeklagte zu. Viele Beteiligte, viel Bewegung, das mache "ein höheres Risiko", sagt der 46-Jährige.

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Tierschutz-Themen: 

Petition: Keine Zwangstötung wegen ASP

19.07.2019

Schweinepest: Zwangsweise Tötung von gesunden Hobbyschweinen?

Sehr geehrte Damen und Herren von ANIMAL SPIRIT, nachfolgende Thematik gebe ich Ihnen mit der Bitte um Unterstützung zur Kenntnis:

www.openpetition.de:asp-verbot-der-toetung-von-gesunden-hausschweinen-in-liebhaberhaltung

Tausende Schweinefreunde sowie Gnadenhofbetreiber sorgen sich bundesweit in Deutschland wegen der (in Polen) kursierenden ASP (Afrikanische Schweinepest) um ihre schweinischen Lieblinge. Laut den Veterinärämtern sollen nämlich generell auch diese, nicht für den Verzehr gehaltenen, registrierten Schweine, überwiegend als Minipigs bekannt, bei Auftreten von ASP in sogenannten Sperrbezirken "vorsorglich" gekeult werden, auch wenn sie nachweislich nicht mit ASP infiziert sind.

"Das ist so als müsse man seinen gesunden Hund einschläfern lassen, sobald ein Tollwutfall in der Umgebung festgestellt werden würde."

Schweinefreunde bezweifeln, ob mit Auftreten der ASP in der Region automatisch ein "vernünftiger bzw. triftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt, der notwendig wäre um diese Hausschweine in dieser speziellen Haltungsform gesetzeskonform töten zu können.

Ein "vernünftiger Grund" liegt nur dann vor, wenn eine Rechtsnorm die Tötung ausdrücklich zuläßt, eine Notwehr - oder Notstandssituation gegeben ist oder wenn es sich nach entsprechender Güterabwägung ergibt, daß die berechtigten Interessen an der Tötung des Tieres schwerer wiegen als die Interessen des Tierschutzes am Erhalt des tierlichen Lebens. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Übermaßverbot, also die Erforderlichkeit im engeren Sinne, sind immer in behördliches Handeln mit einzubeziehen.

Warum ein gesundes Hausschwein in Liebhaberhaltung "vorsorglich" gekeult werden soll, ist also mehr als fragwürdig, insbesondere dann, wenn eine Nichtinfektion mit ASP durch eine tierärztliche Blutentnahme einfach zu beweisen wäre. In diesen speziellen Fällen tut Klärung Not. Behördenwillkür oder übertriebener Seuchenschutz zum Nachteil von Haustieren ?

Bei der sogenannten Hobby - bzw. Liebhaberhaltung müßten bezüglich ASP dringend die gesetzlichen Grundlagen geändert werden, insbesondere im Seuchenschutz, d. h. keine Tötung bei nachweislich gesunden Schweinen.

Heute sind gesunde Hausschweine wegen ASP dran ...und morgen andere Nutztierrassen, die in Liebhaberhaltung mit Gnadenbrotgarantie gehalten werden. Das darf so nicht sein!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Andreas Goldschmidt aus Völklingen

Tierschutz-Themen: 

Petition: Keine Elefantenquälerei für Touristen!

19.07.2019

Regenwald.org: Tiere quälen ist kein Touristenspaß

Liebe Freundinnen und Freunde des Regenwaldes,

die Fotos sind erschreckend: Journalisten haben aufgedeckt, wie Elefanten über Monate oder gar Jahre gequält werden, um sie als Reittiere für Touristen gefügig zu machen. Sie werden mit Isolationshaft, Hungerkuren, Schlägen und weiteren Foltermethoden gebrochen. Viele Tiere sterben während der Tortur. In Indonesien das gleiche Bild.

Obwohl die Mißstände bekannt sind, haben zahlreiche europäische und deutsche Reiseveranstalter den Mißbrauch von Tieren durch Elefantenreiten im Angebot.

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Tiere nicht mißbraucht und gequält werden dürfen.

Es muß endlich Schluß sein mit der Tierquälerei.

Bitte unterschreiben Sie unseren Appell.

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Freitag, 19. Juli 2019