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Einkaufsführer tierversuchsfreie Kosmetik

21.03.2013

AK-Einkaufsführer für tierversuchsfreie Kosmetik

Seit dem 11. März 2013 dürfen Kosmetika nicht mehr verkauft werden, wenn sie Stoffe enthalten, die ausschließlich in der Kosmetikindustrie verwendet und im Tierversuch auf Verträglichkeit geprüft werden. Doch wie konsequent ist dieses Verbot? „Ein AK-Einkaufsführer hilft Konsumentinnen und Konsumen-ten, Kosmetikprodukte bewußt zu verwenden“, informiert AK-Vize-präsidentin Christine Lengauer.

Derzeit wird in nahezu allen Bereichen, in denen Menschen mit potenziell gesundheitsschädlichen chemischen Stoffen in Berührung kommen könnten, die Verträglichkeit an Tieren getestet. Für diese Prüfungen werden in der EU rund 10 Prozent der 12 Millionen Versuchstiere verwendet.

Andere Tierversuche dienen den Wirksamkeitsprüfungen für Arzneimittel sowie den Prüfungen für Impfstoffe und Seren. Der Gesetzgeber verlangt alle diese Tierversuche. Kosmetikprodukte wie Wimperntuschen, Cremes und Zahnpasta dürfen seit 2004 nicht mehr an Tieren getestet werden. Als Fertigprodukte wohlgemerkt. Für Inhaltsstoffe wie Öle, die zur Fertigung von Cremes benötigt werden, galt eine Übergangsregelung. Auch weiterhin Tierversuche für Kosmetika
Stoffe, die auch anderweitig verwendet werden können, unterliegen nach wie vor der Chemikaliengesetzgebung, die die Prüfung an Tieren vorschreibt. Und das ist die Mehrzahl. Tierversuche für Kosmetika wird es somit auch künftig geben. HIER gehts zum AK-Einkaufsführer und zu mehr Informationen.

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