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Bayerische Stadt verweigert Tiertransporte

01.02.2019

Mutige Entscheidung einer bayerischen Amststierärztin, an der sich viele - va. auch österreichische - Kollegen ein Beispiel nehmen sollten!:

www.nordbayern.de: Bayerische Stadt verweigert Tiertransporte in ferne Länder

"Es ist Tierquälerei, wenn Rinder Tausende Kilometer transportiert werden"

LANDSHUT - Immer wieder werden Rinder, Kühe oder Schweine quer durch Europa transportiert, um dann geschlachtet zu werden. Das Veterinäramt im niederbayerischen Landshut will der Praxis jetzt einen Riegel vorschieben - und hofft auf Rückendeckung der Regierung.

Es sollte nach Usbekistan gehen, eine Reise von 5000 Kilometern - eine Reise quer durch Europa. Doch das Veterinäramt im niederbayerischen Landshut stoppte den Transport einer trächtigen Kuh aus ihrem Zuständigkeitsgebiet in den zentralasiatischen Staat. "Für mich ist es Tierquälerei, wenn Rinder aus unserer Region mehrere tausend Kilometer transportiert werden, um dann in Ländern geschlachtet zu werden, in denen es keinen Tierschutz gibt", sagt Peter Dreier dem Bayerischen Rundfunk (BR). Er ist Landrat des Landkreises Landshut - und will künftig keinen solcher Transporte mehr genehmigen.

Konkret heißt das, man verweigere das sogenannte "Vorzeugnis", also die Zulassung. Entsprechende Anweisungen werde man in Zukunft nur noch auf Anweisung des zuständigen Umweltministeriums ausstellen. "Der Bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat mir zugesichert, daß sich sein Haus der Angelegenheit annehmen wird", sagt Dreier dem BR. 

Machen sich Amtstierärzte strafbar? 

Immer wieder geraten solche Tiertransporte in die Kritik. Wie der BR berichtet, sehen Experten besonders die Schlachtung in der Türkei, im Nahen Osten, den Mahgreb-Staaten und asiatischen Nachfolgestaaten sowie der ehemaligen Sowjetunion mit Skepsis. Dort gebe es kaum Auflagen, die Tötung der Tiere finde oft unter "tierquälerischen Bedingungen statt".

"Für die Amtstierärztin/den Amtstierarzt die/der einen Tiertransport in ein solches Land (…) genehmigen soll, stellt sich deswegen die Frage, ob sie/er mit dieser Amtshandlung nicht eine Beihilfe dazu leistet, daß an den Tieren - wenn auch erst in einiger räumlicher Entfernung und mit einer mehr oder weniger großen zeitlichen Distanz - der Strafbestand der Tierquälerei verwirklicht wird", zitiert der BR etwa aus dem Fachblatt Amtstierärztlicher Dienst und Lebensmittelkontrolle. Eben jene juristische Einschätzung ist aber umstritten. 

Zuchtverband kündigt Widerstand an 

2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, daß Unternehmer auch auf außereuropäischen Teilstrecken an die EU-Transportverordnung gebunden sind. Konkret geht es dabei um Futter- und Ruhezeiten für die Tiere. Im Landshuter Fall regt sich bereits jetzt Widerstand. Wie der BR berichtet, hat der Zuchtverband Mühldorf, der die Kuh exportieren wollte, juristische Schritte angedroht. "Wenn die Auflagen zum Export erfüllt sind, müsse dieses Vorzeugnis auch ausgestellt werden", wird dort Josef Frank vom Zuchtverband zitiert. Das Tier sei auch kein Schlacht-, sondern ein Zuchttier gewesen. 

Siehe auch www.idowa.de

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