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Katastrophaler Entwurf zum Tierversuchsgesetz

02.08.2012


Neues österr. Tierversuchsgesetz: Völlig unzureichend und vergebene Chance

Der mit ANIMAL SPIRIT kooperierende "
Bund der Tierversuchsgegner
" (IBT) schreibt in seiner heutigen Aussendung zum
Entwurf des neuen Tierversuchs-Gesetzes
: Am 20. Oktober 2010 wurde die neue
EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU
im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die neuen Bestimmungen haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten bis November 2012 umzusetzen und ab 1. Jänner 2013 anzuwenden.
Die Stellungnahme der Plattform „Ein Recht für Tiere“, c/o „Internationalen Bund der Tierversuchsgegner“, zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierversuchsgesetz 2012 erlassen wird, und womit die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU umgesetzt wird, ist hier abrufbar.

(Klicken Sie auf der neuen Seite auf den entsprechenden Link)   Anmerkung des IBT/„Ein Recht für Tiere“:
Schon bei der Verabschiedung der EU-Tierversuchsrichtlinie haben wir heftig kritisiert, daß die Chance, eine Kehrtwende einzuleiten und Tierversuchen eine deutliche Absage zu erteilen, wieder einmal kläglich seitens der Politik vertan wurde. Denn der Tierversuch an sich wird nicht – weder aus ethisch-moralischer noch aus wissenschaftlich-methodischer Sicht – hinterfragt. Der Tierversuch soll nicht abgeschafft, sondern als solcher nur in den Hintergrund des öffentlichen Bewußtseins gedrängt werden. Bestenfalls soll das Tierversuchswesen besser, einheitlicher, objektiver, nachvollziehbarer und transparenter organisiert, verwaltet und – mit Abstand – auch kontrolliert werden. Die Bestimmungen der Richtlinie und somit auch die der einzelnen nationalen Gesetze bewirken weder eine Reduzierung der Anzahl noch der Grausamkeit von Tierversuchen. Mehr dazu
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