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Morgen beginnt wieder islamisches "Opfer"-Schächtfest Kurban Bayrami

15.11.2010

Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 16.-19. November; Online-Petition! Morgen, also vom 16.-19. November, beginnt wieder das alljährliche islamische Opferfest "Kurban Bayrami" bei dem vermutlich Hunderttausende Schafe und Ziegen zumeist von Laien ohne Betäubung per Halsschnitt umgebracht werden. In Österreich leben ca. 400.000 Menschen islamischen Glaubens (in Deutschland sind es ca. 3,2 Millionen). Aber auch fast 6 Jahre nach Inkrafttreten des Bundestierschutzgesetzes halten sich etliche von ihnen nicht an das in Österreich bestehende Betäubungsgebot (§ 32 Abs 3 TSchG) und schlachten Tiere ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausamste Tierquälerei darstellt.

Leider hat der österreichische "Gesetzgeber" (also die von der Mehrheit gewählten "Volksvertreter") seinerzeit - wohl aus Feigheit bzw. nicht nachvollziehbarer "politischer Korrektheit" - eine schwer kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses generelle Verbot eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem Schächtschnitt "auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer anerkannten Religionsgemeinschaft" unterbleiben darf ...
Wer noch nicht hat, bitte unsere
Online-Petition gegen betäubungsloses Schächten
unterschreiben!
Geschichtliche Grundlage in Stichworten
(Siehe auch
www.pro-jure-animalis.de):
Die Erzählung von der Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19 ) durch Abrahamoder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban Bayrami, dem höchsten sunnitischen Feiertag. Nach islamischem Glauben ist jeder wirtschaftlich Bessergestellte dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muß und ein weibliches Tier undnicht trächtig sein darf.

Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, daß gesellschaftliche Vergnügungen organisiert werden. Besonders in den Städten und Ortschaften islamischer Staaten treffen sich die Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an denen die Opfertiere geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten als eine Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.

Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten

Um überhaupt eine Vorstellung zu bekommen, von welch barbarischer Tierquälerei hier gesprochen wird, bitte
diesen Film von "RespekTiere" anschauen (nichts für schwache Nerven!).
Dazu Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis Tierschutz: "Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewußte und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz generell verboten - und wird eben nur durch diese Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ermöglicht (in Öster-reich eben nach§ 32 Abs 5 TierSchG). Dieser Paragraph ist unter der (falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend untersagen.

Daß das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand - damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und wäre ersatzlos zu streichen. Aber dafür fehlt "unseren" Volksvertretern offenbar der Mut, das logische Denk-vermögen und v. a. das Mitgefühl mit der wehrlosen Kreatur“.

Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank von ANIMAL SPIRIT ergänzt: "Gerade diese Bestimmung läßt erkennen, wie sinnlos dieser ganze Paragraph mit seiner Ausnahmeregelung ist. Wer kontrolliert in der Praxis wirklich, ob die Tiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt auch wirksam betäubt werden, daß sie dann angeblich nichts mehr spüren? Und ist das in der Praxis überhaupt realisierbar, ein Tier wirksam zu betäuben, das gerade in extremer Todeangst und unsäglichen Schmerzen um sich schlägt? Zudem kontrolliert wohl kein Amts- oder Schlacht-Tierarzt, wieviele dieser armen Lämmer, Kitze oder Kälber dieser Tage in Hinterhöfen oder Badezimmern aufgeschlitzt werden - und das sicherlich nicht von ausgebildeten Schächt-Schlachtern ..."
Wie ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit den verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam zahllose Diskussionen um das Schächten. Während einige religiöse Führer eine Betäubung vor dem Schächten als durchführbar ansehen, wäre dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des Islam. Soweit die offizielle Sprachregelung. Tatsächlich wird aber über den Weg der Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich aus dem üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby profitträchtig separieren läßt: Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt und daß sich mit dem religiös geprägten Konsumverhalten gut verdienen läßt, erkennen allmählich auch deutsche und österreichische Unternehmen (Stichwort "Halal"-Fleisch). Kritische Schlußfolgerung zur Religionsfreiheit Dr. Gunter Bleibohm von Pro jure animalis: "Es ist unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art über das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen.
Ein Staat, ein Mensch, der Glaubenswelten höher bewertet als das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen Vorteils - er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder Humanismus grotesk und wertlos." Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Klamm 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email:
office@animal-spirit.at

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