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"Tierschutz" in der EU

25.07.2012

Nach unserem Artikel "
Tierschutz in der EU", in dem der mangelnde Wille der EU-Mächtigen aufgezeigt wurde, im Tierschutz wirklich etwas zu verändern, aufgezeigt wurde, ist nun ein ähnlicher, kritischer Artikel der "Albert-Schweitzer-Stiftung" erschienen:
"Tierschutz in der Europäischen Union"

Tierschutz habe in der EU eine hohe Bedeutung, heißt es immer wieder. Und tatsächlich sieht der wichtige Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in
Artikel 13
eigentlich ein hohes Tierschutzniveau vor: Den »Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen [werde] in vollem Umfang Rechnung« getragen, heißt es da. Das klingt gut. Doch wird dies auch umgesetzt? Wie funktioniert die politische Praxis? Wir haben diese Fragen untersucht und sind zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen.
Defizite in Verfahren und Verhandlungen
Die EU erläßt verpflichtende Verordnungen und Richtlinien. Während die Verordnungen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Geltung erlangen, müssen die Richtlinien erst von den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Dies hat zum Teil ganz praktische Gründe: Die EU hat keinen umfassenden Verwaltungsapparat, der in jedem Land regional und dauerhaft tätig sein könnte. Dadurch, daß die Mitgliedstaaten für die Umsetzung von EU-Recht zuständig sind, entstehen allerdings diverse Probleme und Defizite, auch – oder gerade - im Tierschutzrecht ...
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