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Neues Jagdgesetz verbietet Jägern, streunende Katzen zu töten

01.12.2014

Was der Landtag in Nordrhein-Westfalen schafft, sollte doch auch in Österreich möglich sein, oder? WAZ-Bericht: Für Jäger in Nordrhein-Westfalen sollen künftig deutlich strengere Umwelt- und Tierschutzauflagen gelten. Dies sieht die umstrittene Reform des Landesjagdgesetzes vor, die am Dienstag vom rot-grünen Kabinett als erster Entwurf beschlossen wurde. Wesentliche Änderungen: Jäger dürfen künftig keine streunenden Katzen mehr schießen, die Jagd mit Tötungsfallen wird verboten und die Dachsjagd mit Hunden ebenso. Naturschützer loben den Entwurf. So soll es künftig keine Erlaubnis mehr zum Abschuß von streunenden Katzen geben. Bislang besaßen die Jäger bei Katzen, die sich mindestens 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten, ein Tötungsrecht. Nach Angaben des Landesjagdverbandes wurden bislang jährlich rund 10.000 Katzen geschossen, um das Wildern und Aufscheuchen von Jungtieren zu verhindern. Mehr dazu HIER. Prof. Dr. Theodor Heuss, 1. Präsident der Bundesrepublik Deutschland, brachte es bereits vor etwa 50 Jahren auf den Punkt: "Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit." Siehe auch www.lusttöter.de

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