Sie sind hier

Kurban Bayrami + TS in Verfassung

28.10.2012

Kurban Bayrami + Tierschutz in die Verfassung

Dieses Wochenende: Islamisches Opferfest "Kurban Bayrami". Tierschutz endlich in die Verfassung! Wie berichtet findet dieses Wochenende weltweit das größte islamische Opferfest, Kurban Bayrami, statt. Angeblich ist hierbei jede Familie verpflichtet, ein Tier zu "opfern", meist duch grausames betäubungsloses Schächten. Vielfach geschieht dies - obwohl gesetzwidrig, da bewilligungspflichtig und nur unter Aufsicht - in Hinterhöfen, auf Bauernhöfen etc. Selbst Amtstierärzte getrauen sich oft nicht, dagegen einzuschreiten, oder wissen gar nichts davon. In Österreich gibt es wenigstens - bisher noch und im Gegensatz zu allen anderen westlich geprägten Kulturen - den § 32 im Tierschutzgesetz, wobei hier sofort nach dem Schächtschnitt eine Betäubung zu erfolgen hätte (sog. "post cut stunning"). Obwohl wir das immer als faulen Kompromiß und Augenauswischerei angeprangert haben, ist es doch besser als gar nichts. Aber offenbar soll nun - auf Geheiß von "Brüssel" auch dieser Paragraph im österr. TS-Gesetz fallen: Wie berichtet endete am 10.9.2012 eine knapp vierwöchige Begutachtungsfrist des "Tierschutz"-Ministers Stöger – von der fast niemand im Tierschutz wußte - für das neue "Bundesgesetz zur Durchführung unmittelbar anwendbarer unionsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet des Tierschutzes". Das würde einen eklatanten Rückschritt hinter das, durch das TSchG in Österreich erreichte, Schutzniveau für Tiere bedeuten und ist damit inakzeptabel. Somit würde unser hart erkämpfter § 32 TSchG (Verbot des Schlachtens ohne Betäubung vor dem Blutentzug, Ausnahme für rituelles Schächten nur nach Bewilligung und mit „post cut stunning“) einfach wegfallen bzw. “verdrängt“. Übrigens hat unser "Tierschutz-Minister" Stöger auch die – vom EU-Parlament geforderte - EU-weite Kennzeichnungspflicht für Schächtfleisch abgelehnt! Logische Forderung: Tierschutz endlich in die Verfassung, bitte dazu unsere immer noch aktuelle Petition unterzeichnen!

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
Klamm 112, A-3053 Laaben
Tel: +43 (0) 2774/29 330
Email: office@animal-spirit.at
Web: www.animal-spirit.at
Spendenkonto: PSK 75.694.953, BLZ 60000
Online spenden: www.animal-spirit.at/helfen/spenden

Tierschutz-Themen: