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Schlachten ist schrecklich - betäubungsloses Schächten aber grauenhaft

27.12.2006


Islamisches Schächt-Opferfest "Kurban Bayrami" vom 31. 12. 2006 bis 3. 1. 2007

In Österreich leben rund 350.000 Bürger, die sich zum islamischen Glauben bekennen. Im ganzen Land werden in den kommenden Tagen wieder Tausende „Nutz-Tiere“ (Rinder, Schafe, Ziegen) aufgrund des 3-tägigen islamischen Opferfestes Kurban Bayrami vom 31.12.06 bis 3.1.2007 grausam geschächtet. Im Klartext heißt das, den Tiere werden ohne Betäubung, also bei vollem Bewußtsein, die Kehlen durchgeschnitten. Erst NACH diesem Schächt-Schnitt darf das Tier – nach dem österreichischen Tierschutzgesetz – betäubt werden, das sog. „post-cut-stunning“. Ein fauler Kompromiß, der tausenden Tieren aus reiner „Tradition“ zusätzliche, sinnlose Todesqualen bereitet.
Fotos copyright Humanitas

Einige Muslime halten sich aber leider nicht einmal an dieses im Tierschutzgesetz vorgeschriebene Mindest-Gebot, die Tiere wenigstens unmittelbar nach dem Schächtschnitt zu betäuben und das ausschließlich in einer bewilligten Schlachtanlage unter Anwesenheit eines Tierarztes. Viele schlachten Tiere - besonders anläßlich des bevorstehenden Kurban Bayrami Festes - ohne jegliche Betäubung, oft in „Hinterhöfen“, bei kleinen Metzgereien oder sogar direkt bei den Landwirten, die diese offensichtliche Tierquälerei des Geschäfts wegen tolerieren. Ein harmonisches Zusammenleben mit den hier lebenden Muslimen kann aber nur gedeihen, wenn solche anachronistischen Tierquälereien unterlassen werden.

Gänzlich betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist aber vorsätzliche Tierquälerei - sonst wäre diese Schlachtungsart nicht laut Tierschutzgesetz § 32 ausdrücklich verboten. Eine "In-Ohnmacht-Versetzung" der Tiere, auch VOR dem Schächten, durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten mittlerweile als absolut religionskonform angesehen. Solange aber das österreichische Tierschutzgesetz lediglich das "post-cut stunning" vorschreibt, wird diese - wesentlich tierschonendere - Methode praktisch nicht angewandt. Die Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT fordert daher die künftige Bundesregierung auf, das betäubungslose Schlachten von Tieren in Österreich ausnahmslos zu verbieten und das Tierschutzgesetz dahingehend zu novellieren.

ANIMAL SPIRIT appelliert zudem an die verantwortlichen Behörden, besonders beim bevorstehenden Kurban Bayrami Fest auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten. Illegal geschächtete Tiere müssen beschlagnahmt und Landwirte, die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, daß diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, müssen strafrechtlich belangt und mit hohen Geldstrafen belegt werden!

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann von ANIMAL SPIRIT: „Wir fordern von der neuen Regierung eindringlich, daß Tierschutz endlich auch Verfassungsrang erhält wie in Deutschland. Denn dann wären die zahlreichen wichtigen Tierschutzanliegen juristisch gleichwertig mit den Freiheiten von Religion, Kunst oder Wissenschaft.“

 

Rückfragehinweis: Dr. Franz-Joseph Plank, ANIMAL SPIRIT (+43) 0676/7082434.

Animal Spirit - Zentrum für Tiere in Not
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