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27.8.2014: Übergabe von 3.600 Unterschriften zur Jäger-Petition

27.08.2014

Übergabe von 3.600 Unterschriften zur Jäger-Petition

Heute vormittag fand endlich die Übergabe unserer Petition "Stoppt das Jäger-Hundemörder-Gesetz" mit fast 3.600 Unterschriften in der NÖ Landesregierung in St. Pölten statt. Der zuständige Landesrat Dr. Stephan Pernkopf hatte zwar - trotz monatelanger Termin-Ansuchen unsererseits - keine Zeit für uns (genausowenig wie Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll), dafür empfing uns sein Büroleiter Ing. Johann Watschka (siehe Bild rechts mit ANIMAL SPIRIT-Obmann Dr. Franz-Joseph Plank). Gleich das "Ergebnis": Unserer Delegation wurde lang und breit erklärt, daß das NÖ Jagdgesetz (§§ 64 und 94) eben vorsieht, daß im Wald freilaufende Hunde - soferne der zuständige Jäger das so befindet - erschossen werden dürfen, bzw. beim Wildern sogar müssen! Dabei spiele es auch keine Rolle, wie weit sich der Hund vom Besitzer entfernt hat (also auch weniger als 100 Meter!), soferne dieser sich abseits vom Weg befindet bzw. "erkennbar der Einwirkung seines Halters entzogen" hat. Unabhängig davon bleibt es aber sehr wohl erlaubt, auch ohne Leine und Maulkorb mit seinem Hund im Wald spazieren zu gehen. Nur wenn der Jäger oben genannte "Fakten" zu erkennen glaubt, darf (bzw. MUSS) er töten (selbstverständlich alles nur zum Schutz der Wildtiere, es könnten ja sonst zu wenige für das "jagdliche Vergnügen" übrig sein...); und recht hat bekanntlich immer der Jäger, der Hundehalter muß - neben dem Ermorden seines Haustieres - auch noch mit einer Geldstrafe rechnen! Wer sich mit dieser "Rechtsbelehrung" der NÖ Landesregierung, die ja auch die gültigen Jagdgesetze zu verantworten hat, und dem offensichtlichen Unwillen, daran irgendetwas zu ändern, nicht zufrieden geben will (z.B. weil er unsere Petition unterschrieben hat oder selbst einen Hund "dank" schießwütiger Jäger verloren hat), der kann gerne ein persönliches Protest-email an den für die Jagd zuständigen Landesrat Pernkopf (lh.proell@noel.gv.at) schicken!

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