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Petition: Stoppt das Jäger-Hundemörder-Gesetz

20.05.2014

Im vorletzten Newsletter haben wir bereits darüber berichtet, jetzt hat das Thema auch die "Krone" aufgegriffen: Laut einer vor kurzem getroffenen Entscheidung des "Unabhängigen Verwaltungssenats" (UVS) in Niederösterreich dürfen Jäger auch dann auf Hunde schießen, wenn diese nicht wildern. Es genügt, wenn ein Hund ohne Leine läuft und sich mehr als 100 Meter von seinem Halter entfernt! Somit kann praktisch jeder Jäger ungestraft jeden braven Spaziergängerhund ermorden, ohne sich dafür rechtfertigen, geschweige denn verantworten zu müssen.

Im Klartext geht aus dem Urteil des UVS-NÖ hervor, daß, auch wenn der Hund nicht aktiv wildert, sondern nur alleine umherstreift und sich dabei mehr als 100 Meter vom Halter entfernt hat, er vom Jäger getötet werden darf. Dabei bleibt es dem Halter des Hundes überlassen zu beweisen, daß der Hund sich NICHT weiter als 100 Meter von ihm entfernt hat - nur ist dann allerdings sein Tier ohnehin bereits tot... Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird also dem Jäger überlassen. Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine Verwaltungsstrafe. Der Rechtfertigungsspielraum der Jäger wird durch dieses UVS- Urteil weitervergrößert und der Willkür und Mordlust der grünen Zunft, die immer noch glaubt, der Wald und alles was darin kreucht und fleucht, gehöre ihr alleine, ist damit noch weiter Tür und Tor geöffnet. HIER gehts zur Petition an das Landesverwaltungsgericht NÖ, den NÖ Landtag und Landeshauptmann Erwin Pröll.

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