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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 28.02.2024

Julian Assange-Demo für Menschenrechte

28.02.2024

Wien: Demo für die Freilassung von Julian Assange

Letzte Woche, am 20. Februar fanden anläßlich der Gerichtsverhandlung in London weltweit Demos für die Freilassung des seit Jahren widerrechtlich in England inhaftierten Journalisten und politischen Gefangenen Julian Assange statt. So auch in Wien, wo ANIMAL SPIRIT, gemeinsam mit der GGI und Madeleine Petrovic von „Tierschutz Austria“, für Meinungs- und Pressefreiheit Flagge zeigten – siehe Video!

Und heute befaßt sich auch das EU-Parlament auf Initiative der Piratenpartei mit dem aktuell in England verhandelten, aber noch nicht entschiedenen Fall Julian Assange. Die Mehrheit der Abgeordneten forderte eine Stellungnahme der bisher schweigenden EU-Kommission und EU-Ratspräsidentschaft zu dem Fall ein.

Dazu Dr. Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei Deutschland: „Jetzt ist Schluß mit dem Schweigen und Wegsehen der EU bei Assange. Doppelstandards, nur weil die USA ein verbündeter Staat sind, machen Europa unglaubwürdig. Die USA wollen an Wikileaks-Gründer Julian Assange ein Exempel statuieren, damit es niemand mehr wagen möge, Interna zu leaken, die Kriegsverbrechen, ungesetzliches Festhalten, Menschenrechtsverletzungen und Folter der Weltmacht aufdecken. Für uns Piraten ist solche Transparenz Auftrag und Verpflichtung zugleich, denn nur so können die Mächtigen für Staatsverbrechen zur Rechenschaft gezogen und Machtmißbräuche gestoppt werden. Deshalb fordern wir die Freilassung von Julian Assange.“

Bei einer Auslieferung in die USA würden Assange sage und schreibe 175 Jahre Haft – wenn nicht sogar die Todesstrafe – drohen! Die Welt schaut jetzt auf Großbritannien und seinen Respekt vor den Menschenrechten und der Menschenrechtskonvention: „Free Julian Assange!

Tierschutz-Themen: 

Jacky ging über den Regenbogen

28.02.2024

Ein Gnadenhof-Urgestein von unserem Esternberger Hof hat uns gestern verlassen!

Unser lieber Ponywallach "Jacky" wurde biblische 39 Jahre alt! Als wir 2006 unseren zweiten Gnadenhof Esternberg gründeten, zogen dort auch etliche Pferde ein. Eines Tages sahen wir ein fremdes, lustig geschecktes Pony neben unseren Weiden stehen. Ein kurzer Rundruf in der Nachbarschaft ergab, daß es sich um ein Pony namens Jacky handelte, und sein Besitzer, ein Bauer aus der Nähe, holte ihn wieder ab. Es dauerte aber nicht lange, da fand Jacky erneut eine Möglichkeit zum Ausbüxen und wieder besuchte er seine neuen Pferdefreunde am Gnadenhof. Dieses Spiel wiederholte sich etliche Male, bis wir mit dem Nachbarn übereinkamen, daß Jacky am Gnadenhof Esternberg einziehen darf. So hatte er seinen Pony-Dickschädel durchgesetzt und wir einen neuen Bewohner gewonnen!

Mit seinen lustigen Flecken und seiner liebenswerten Art war er vor allem bei den jüngeren Besuchern ein beliebter Schmusekumpel. Am liebsten wart er auch inmitten seiner großen Pferdefreunde (siehe Foto). Wir werden den lustigen Ponymann sehr vermissen!
Mach´s gut auf der anderen Seite des Regenbogens, Jacky, und grüße uns die Gnadenhoftiere, die schon voraus gegangen sind!

Tierschutz-Themen: 

Kapstadt: neuer Tiertransport-Skandal

28.02.2024

Nächster internationaler Tiertransport-Skandal!

Unvorstellbares Leid: 19.000 „Nutz“tiere erleben gerade die Hölle! Ein riesiges Schiff, bis unters Dach beladen mit Rindern, ist gerade auf dem Weg von Brasilien in den Irak!! Das Schiff hatte in Kapstadt Station gemacht und dort für Aufsehen gesorgt, weil der Ammoniakgeruch im Hafen dermaßen unerträglich war, daß der Sache nachgegangen wurde. Vorgefunden wurde die genannte Zahl an Tieren, die in ihren eigenen Fäkalien dahinsiechen müssen, bis sie dann im Irak den schrecklichen Schächt-Tod – also Halsaufschneiden ohne Betäubung und Ausbluten bei vollem Bewußtsein - erleiden müssen.

Tiertransporte dieser Größenordnung und Länge sind möglich, weil die Tiere nicht als Schlachttiere, sondern als „Zuchttiere“ deklariert werden, da für diese zweitgenannten andere Gesetze und Vorgaben bezüglich der Dauer des Transportes gelten. Und weil die Mehrheit der Menschen aller Rassen und Nationen noch immer glauben, sich von den Leichenteilen der meist lebenslang geknechteten und mißhandelten Mitgeschöpfe „ernähren“ zu müssen. Darüber hinaus steht wie immer einzig und allein der Gewinn im Vordergrund, denn wenn man statt der lebenden Tiere Fleisch transportieren würde, käme die Kühlung zu teuer. So läßt man lieber die Tiere unter unvorstellbaren Bedingungen im Schiffsbauch dahinvegetieren… Wann wird das Profitdenken auf Kosten dieser erbarmungswürdigen Geschöpfe endlich ein Ende finden? Und wann wacht die Mehrheit der Mitmenschen endlich auf?

Siehe auch auf www.t-online.de und www1.wdr.de (Achtung: grausames Video!)

Tierschutz-Themen: 

Salzburg: Vogelabschuß-VO rechtswidrig!

28.02.2024

Salzburger Vogelabschuß-Verordnung: Debakel für den Rechtsstaat

Am 26. Feber endete die einwöchige Begutachtung für die offen rechtswidrige Verordnung der Salzburger Landesregierung zur Tötung von 5581 geschützten Vögeln pro Jahr!

Tierschutz Austria/OTS: Mit nur einer Woche (!) Begutachtungsfrist will die Salzburger Landesregierung die Verordnung zur großflächigen Tötung von Eichelhähern, Elstern, Graureihern, Kormoranen und Rabenkrähen durchpeitschen. Dabei ist der Verordnungsentwurf gespickt mit Rechtswidrigkeiten. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz zieht eine vernichtende Bilanz und fordert, daß die Verordnung nicht erlassen wird. Das rechtsstaatliche Prinzip der österreichischen Bundesverfassung besagt, daß die Verwaltung nur auf der Grundlage von Gesetzen tätig werden darf. Dieser tragende Pfeiler unserer Republik wird im Bereich des Naturschutzes und der Jagd aber allzuoft mit Füßen getreten. Jüngstes Beispiel ist die von der Salzburger Landesregierung geplante Vogelabschußplanverordnung, die vor Rechtsverstößen nur so strotzt:

1. Zentral ist die Mißachtung der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention. Nach diesem Übereinkommen muß die Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, einen Verwaltungsakt gerichtlich prüfen zu lassen. Das ist aber im Salzburger Jagdgesetz nur für Bescheide, nicht für Verordnungen vorgesehen. Die Europäische Kommission hat bereits die 2. Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Aarhus-Konvention eingeleitet.

2. Eichelhäher und Elstern sind EU-rechtlich geschützt und in Österreich nicht jagdbar. Ausnahmen vom Tötungsverbot sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die bei diesen Arten nicht gegeben sind. Dennoch soll mit der Vogelabschußplanverordnung die Tötung von 1185 Eichelhähern und 560 Elstern pro Jahr erlaubt werden. Eine stichhaltige Begründung wird dafür nicht geliefert.

3. Vögel dürfen während der Brutzeit oder auf dem Zug in ihr Brutgebiet nicht bejagt werden. Dennoch beginnt die Schonzeit des Kormorans erst im Mai. Auch 10% der Tötungsquote von Rabenkrähen darf auf die Schonzeit entfallen. Warum gerade 10%? Keine Erklärung.

4. Wirksame Alternativen gegen Schäden durch Krähen werden ohne Begründung verworfen, etwa das sofortige Einbringen von Siloballen. Ohne Alternativenprüfung, die diesen Namen verdient, sind Abschüsse geschützter Arten aber nicht zulässig.

5. In Bezug auf den Graureiher wird nicht schlüssig erklärt, was die Bejagung überhaupt bringen soll, außer Frustabbau der Fischer gegenüber einem Feindbild zu ermöglichen.

„Eigentlich unglaublich, daß sich die Landesregierung traut, einen solchen Entwurf in Begutachtung zu schicken“, sagt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). „Einmal mehr zeigt sich, daß auf Landesebene keine Fortschritte in Richtung Ökologisierung der Jagd zu erwarten sind – leider ganz im Gegenteil. Wir brauchen ein Bundes-Jagdgesetz, das Ökologie und Tierschutz berücksichtigt und das Rechtsstaatsprinzip nicht verletzt.“

Die vollständige Eingabe von Tierschutz Austria zum Entwurf für eine Vogelabschußplanverordnung finden Sie HIER

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Mittwoch, 28. Februar 2024