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ANIMAL SPIRIT - Newsletter vom 30.1.2017

Petition gegen die Fuchsjagd in Österreich

30.01.2017

Unser Bericht über das grauenhafte Fuchs-Massaker in der ANIMAL SPIRIT-Heimatgemeinde Brand-Laaben hat ein riesiges Echo hervorgerufen (alleine auf unserer facebook-Seite gab es bislang über 110.000 Klicks); das Entsetzen der Menschen über dieses sinnlose vielfache Morden hat uns darin bestärkt, eine Petition gegen die Fuchsjagd in Österreich ins Leben zu rufen:

Für Füchse gibt es in Österreich keine Schonzeit, das ganze Jahr über wird ihnen nachgestellt, sei es mittels Treibjagd, Fallen oder Baujagd - nicht einmal die Fuchskinder werden verschont, sie werden wie die erwachsenen Tiere gnadenlos ermordet. Wir fordern daher mit dieser Petition die österreichischen Politiker auf, das völlig sinnlose Töten dieser wunderbaren Geschöpfe, das einzig der Lustbefriedigung der Freizeitjäger dient, schnellstmöglich zu verbieten; Luxemburg hat aufgezeigt, daß es keinerlei stichhaltige Argumente für dieses Abschlachten gibt und daß sich eine Regierung, welcher Natur- und Tierschutz wichtig sind, keinesfalls den Forderungen irgendwelcher Jagdlobbyisten unterwerfen darf!

Begründung: In Österreich wurden in der Jagdsaison 2015/16 laut Statistik Austria 66.057 Füchse getötet, zahlenmäßig bilden sie nach den Feldhasen (die laut Naturschutzbund stark bedroht sind, trotzdem wurden letztes Jahr 120.416 von ihnen erlegt) die größte Gruppe des ermordeten Niederwildes. Es bleibt die Frage, warum argumentieren dann die Jäger damit, daß sie durch die Bejagung des Fuchses z.B. die Hasenpopulation schützen wollen? Doch nicht etwa, damit ihnen selber mehr zum Töten bleiben? Auch die Schein-Argumente der angeblichen Bekämpfung der Tollwut, des Fuchsbandwurms oder der Räude durch die gnadenlose Bejagung sind längst wissenschaftlich widerlegt. (Mehr Infos dazu unter www.fuechse.info).

Das Abschlachten der Füchse, das von den Jägern also u.a. mit oben angeführtem Argument immer als „alternativlos“ dargestellt wird, dient in Wirklichkeit nur der Befriedigung der niederen Instinkte dieses Menschenschlages, weil der Fuchs als schlau und vergleichsweise schwierig zu erlegen gilt und die Lusterfüllung für die Jäger dadurch noch größer ist. Zitat aus einem österreichischen Jagdforum: „Es macht mir Spaß, mich mit den Füchsen zu messen“...

Wie die Erfahrungen in Luxemburg zeigen, wo die Fuchsjagd seit dem Jahr 2015 verboten ist, ist inzwischen wissenschaftlich gut belegt, daß der Fuchsbestand sich weitestgehend unabhängig von jagdlichen Beeinflussungsversuchen entwickelt, weil die Bejagung im Gegenteil die Fortpflanzungsraten erst in die Höhe schnellen läßt. (www.fuechse.info)

Auch die angebliche Gefährdung der Wiesenvögel, also der Bodenbrüter durch die Füchse, kann ins Reich der Jägermärchen verwiesen werden, gibt es doch Forschungsarbeiten, die den Einfluß der Füchse auf die Vogelpopulationen als unbedeutend einstufen. Das ist umso nachvollziehbarer, wenn man sich die Hauptnahrung der Füchse vergegenwärtigt: Mäuse. Würden nicht so viele Füchse getötet, müßten die Bauern auch nicht so viele Mäuse vergiften…. die Jägerschaft verursacht also wieder einmal mehr Probleme, als sie angeblich löst.

 Mehr allgemeine Infos über Füchse unter www.fuechse.info

Unterschreiben Sie bitte Hier unsere Petition gegen die grausamen Fuchsjagen in Öserreich!

Tierschutz-Themen: 

Geplante Änderung des Tierschutzgesetzes – ein grober Rückschritt

30.01.2017

Einsprüche beim „Tierschutz“-Ministerium sind HIER noch bis zum 3.2.2017 möglich. Oder Email an "Tierschutz"-Ministerin Sabine Oberhauser schreiben (s. unten) bzw. Petition unterschreiben! Siehe dazu auch unsere OTS-Presseaussendung vom 1.2.2017: "Mehr Rück- als Fortschritte - Sowohl bei Heimtier- als auch bei "Nutztier"-Haltung und Schlachtung geht Profit vor Tierschutz!"

Während der vergangenen Weihnachtsfeiertage hat das österr. „Tierschutz“- und Gesundheitsministerium klammheimlich zwei Novellierungsentwürfe zur Begutachtung verschickt – für Änderungen im Tierschutzgesetz sowie in der 1. Tierhaltungs-Verordnung. Danach sollen nicht nur die erst kürzlich eingeführte Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen aufgehoben sowie die Kettenhaltung von Hunden wieder erlaubt werden, sondern auch die permanente Anbindehaltung von Rindern (durch zahlreiche Ausnahmeregelungen), die grausame und risikobehaftete Enthornung der Ziegen, die betäubungslose Kastration der männlichen Ferkel bis zu 7 Tagen und das betäubungslose Schächten weiterhin erlaubt bleiben…

Ein besonderer Rückschritt dieser Gesetzesnovelle wäre somit die Rücknahme der erst im April 2016 verordneten Ausweitung der Kastrationspflicht für Bauernhof-Katzen: Demnach soll im neuen Entwurf der Begriff "Zucht" jetzt so definiert werden, daß Bauern, die sich als „Züchter“ ausgeben, ihre Katzen weiterhin nicht kastrieren müssen. Zuvor war ein Züchter laut Gesetzestext lediglich derjenige, der eine „gezielte Anpaarung“ ermöglichte. Die gefinkelten Ministeriums-Juristen wollen nun das Wort „gezielt“ einfach streichen, wodurch jegliche unkontrollierte Katzen-Vermehrung - bis hin zur Inzucht - als „Zucht“ durchgehen würde! So kann jetzt jeder Landwirt, der seine Katzen nicht kastrieren will, eine Zucht anmelden und könnte so auch nicht mehr belangt werden. Das Elend der vielen halbverhungerten und kranken  Streunerkatzen – v.a. eben am Land – würde dadurch wieder extrem vergrößert werden.

Im Tierschutzgesetz von 2005 ist die Kettenhaltung von Hunden ausnahmslos verboten. Die jetzt vorgesehenen Ausnahmen würden aber dieses Verbot weitestgehend außer Kraft setzen: Das Anbinden von Hunden bei „Freizeitaktivitäten“, bei „Ausbildungsmaßnahmen“ und von Dienst- oder Begleithunden soll sogar ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt werden. Für die Ausbildung von Diensthunden würden zudem Stachelhalsbänder wieder erlaubt und weitere Ausnahmen für Tierquälerei genehmigt werden. Auch die bis Ende 2017 geltenden Ausnahmen vom Verbot der Qualzüchtungen – egal ob Minipigs, Chihuahuas oder überzüchtete Masthühner- oder Putenrassen - werden fristlos verlängert. Letztere sind so degeneriert, daß sie durch das extrem schnelle Wachstum ihr eigenes Körpergewicht nicht mehr tragen bzw. sich gar nicht mehr auf natürliche Weise fortpflanzen können!

Im Tierschutzgesetz 2005 wurde auch der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoohandlungen aus gutem Grund verboten, weil man leidensfähige Lebewesen nicht mehr wie leblose Waren im Schaufenster feilbieten wollte. 2008 wurde dieses Verbot allerdings wieder aufgehoben, weil man damit angeblich die illegalen Importe eindämmen wollte, was jedoch nicht der Fall war, da die Welpen und Kätzchen großteils aus denselben schlimmen ausländischen Hinterhof-Zuchtanstalten kamen wie zuvor. Daher wollte man bis vor kurzem das Verbot wieder in Kraft setzen – nur im jetzigen Novellierungsentwurf ist davon allerdings keine Rede mehr…

Eine ebenfalls seit langem von Tierschutz-Organisationen – u.a. von ANIMAL SPIRIT - erhobene Forderung, nämlich die nach einem ausnahmslosen Verbot des grausamen und unnötigen betäubungslosen Schächtens, bleibt in diesem Novellen-Entwurf unberücksichtigt. Beim Schächten wird dem Tier bei vollem Bewußtsein die Halsschlagader aufgeschnitten. Es erleidet dabei einen fürchterlichen Todeskampf, bis es durch den langsamen Blutverlust ohnmächtig wird. Die im TSchG § 32 Abs. 5 vorgesehene Ausnahme für betäubungsloses Schächten „aufgrund zwingender religiöser Gebote“ ist völlig unbegründet, da es solche weder im islamischen Koran noch in der jüdischen Thora gibt (aus dem einfachen Grund, weil man nämlich zu der Zeit, als diese Bücher geschrieben wurden, noch gar nichts von den heute üblichen Betäubungsmethoden wußte). Die Vorschrift, die Tiere erst „unmittelbar nach dem Eröffnen der Blutgefäße wirksam zu betäuben“ ist in der Praxis nicht korrekt durchführbar, weil sich die Tiere nach dem Schächtschnitt vor Schmerz aufbäumen. Diese Ausnahmen stellen einen Kniefall vor anachronistischen religiösen Traditionen und deren Vertretern dar, die schwerste Tierquälerei erlauben und somit in einem „Tierschutz“-Gesetz nichts verloren haben.

Protestieren Sie daher bitte HIER mit einigen der oben angeführten Argumente bis zum 3.2.2017 gegen diesen aus Tierschutzsicht inakzeptablen Gesetzesentwurf!

Oder schicken Sie bis zum 3.2.2017 noch ein Protest-mail mit in etwa folgendem Text u.a. an
sabine.oberhauser@spoe.at ;
christian.kern@spoe.at ;
legvet@bmgf.gv.at ;
begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at :

"Wir ersuchen Sie dringend, den aktuellen Tierschutzgesetzesentwurf abzuändern und verhindern Sie, daß sich Katzen auch weiter unkontrolliert vermehren können und so als unerwünschte Streunerkatzen ertränkt, erschlagen oder auf andere grausame Weise getötet zu werden oder an Verletzungen, Krankheiten und Seuchen zugrunde zu gehen. Konkretisieren Sie den Begriff "Zucht" im Tierschutzgesetz so, daß nur gewerbliche Rassekatzenzüchter eine Zucht anmelden können. Im derzeitigen Entwurf zum Tierschutzgesetz steht leider das genaue Gegenteil. Die Folge wäre, daß jeder Bauer, der sich weigert, seine Katzen kastrieren zu lassen, als „Züchter“ durchgehen würde!
Auch das Anbinden der Hunde, das Enthornen und Kastrieren ohne Betäubung, die dauernde Anbindehaltung der Kühe und das betäubungslose „rituelle“ Schächten müßten im 21. Jhdt. endlich der Vergangenheit angehören. Ebenso muß das Verkaufsverbot von Hunde- und Katzenbabys in „Zoohandlungen“ bestehen bleiben. Und letztlich müssen die tierquälerischen Qualzuchten für Eitelkeit oder Profitmaximierung endlich ausnahmslos verboten werden!
Die Erkenntnis, daß Tiere fühlende Wesen sind und keine beliebigen Gegenstände, muß in Gesetzen, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten und nicht der Gewinnmaximierung von Personen oder Interessengruppen, Beachtung finden - es darf keine Rückschritte in schon überwunden geglaubte Zeiten geben!"

Oder unterschreiben Sie folgende Online-Petition „Rückfall bei Tierschutz in Österreich!

Tierschutz-Themen: 

Connor, Lara und Ocelot am Gnadenhof Engelberg

30.01.2017

Connor, Lara und Ocelot galoppieren über die verschneite Engelberg-Weide - unser aktuelles Mini-Video von unseren offensichtlich sehr glücklichen drei Groß-Pferden auf unserem neuen Gnadenhof Engelberg (OÖ). Connor, unser junger Noriker-Wallach, den wir vor gut drei Jahren auf einem der schlimmen Fohlenmärkte in Maishofen freigekauft hatten und dessen Übernehmer inzwischen leider verstorben ist, lebt seit letztem Sommer am Engelberg. Allerdings hat er mittlerweile eine derartige Energie entwickelt, daß er sämtliche - vorläufig noch provisorische - Zäune einfach durchbricht. Und die beiden anderen Großen - die Norikerstute Lara aus Ungarn und der gerettete Vollblut-Wallach Ocelot - natürlich gleich hinterher. An sich kein allzu großes Problem, denn wegen der abgeschiedenen Einzellage kommen sie nicht auf die Straße - und außerdem wissen sie, daß es nur bei uns so gutes Futter, duftendes Heu und einen warmen Stall gibt...

Nichtsdestotrotz - das ist natürlich keine Dauerlösung mit diesem provisorischen Zaun, der würde nämlich dem ungestümen Connor nicht dauerhaft widerstehen... Also haben wir den bestmöglichen lokalen Zäunemacher beauftragt, der auch bereits einen Kostenvoranschlag für einen wirklich stabilen, stromverstärkten Pferdezaun um das ganze 10 Hektar große Gelände ("Equiwire X3", 2.800 Meter Länge!) gemacht und das Material bestellt hat. Das ist zwar das bestmögliche Produkt am Markt, allerdings hat uns der Kostenvoranschlag dann doch etwas "von den Socken gehauen": € 26.730,- inkl. MWSt.! Der wird dann aber wohl die nächsten Jährchen stehen bleiben und auch noch mehr als unsere derzeitigen fünf Pferde "aushalten". Wir hoffen nur, daß uns viele unserer treuen Spender/innen bei den vielen notwendigen Investitionen am neuen Gnadenhof unterstützen werden... Vielen Dank!

 

Tierschutz-Themen: 

Petition „Keine Wilderer-Straße in den Elefantenwald!“

30.01.2017

Regenwald.org: Noch eine Petition „Keine Wilderer-Straße in den Elefantenwald!“

Die Gier nach Elfenbein bedroht die Zwergelefanten in Sabah in Malaysia. Die Wilderei muß aufhören! Besonders gefährlich sind Straßen, auf denen Wilderer in den Wald eindringen. Deshalb fordern wir: Keine neuen Straßen in den Elefantenwald. Stoppt den Bau.

Die Zwergelefanten in Sabah sind wunderschön und selten. Umso schmerzhafter ist der Anblick der Tiere, die von Wilderern getötet wurden: Einem haben sie den halben Kopf entfernt, um die Stoßzähne herauszuschneiden. Vom Bullen mit dem Spitznamen Sabre fanden Tierschützer im Dezember nur noch Knochen. Bislang war Elfenbein-Wilderei in den artenreichen Regenwäldern Sabahs, wo Nashornvögel, Malaienbären und Orang-Utans leben, nahezu unbekannt. Jetzt scheinen die Kriminellen den malaysischen Bundesstaat für sich entdeckt zu haben.

Ihr blutiges Handwerk könnte bald erleichtert werden, wenn über den Fluß Kinabatangan eine Brücke gebaut wird. Schlimmer noch: Durch den bislang unzugänglichen Wald des Tabin Wildlife Reserve ist eine Straße geplant. Ein Einfallstor für Wilderer, aber auch für illegale Siedler, Holzdiebe und die sich ausbreitende Palmölindustrie. Die Wanderrouten von mehr als 350 Elefanten würden zerschnitten und die Herden in immer kleinere Fragmente ihres ursprünglichen Lebensraumes zusammengedrängt. Das Risiko wüchse, daß Tiere in Dörfer und Plantagen einfallen, womöglich mit tödlichen Folgen.

„In meinen Augen wird die Brücke in Sukau eine Brücke zur Ausrottung. Für die Tiere und die Menschen“, sagt der Wissenschaftler Benoit Goossens, der in der Region forscht. Vordergründig soll das Bauprojekt dem wirtschaftlichen Aufschwung der Region dienen. Statt dessen schädigt es dem lukrativen Ökotourismus, der sich gerade entwickelt.

Anfang Januar wurden für Arbeiterunterkünfte und den Maschinenfuhrpark bereits Bäume gefällt, obwohl keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt. Der eigentliche Bau könnte im März oder April losgehen.

Bitte helfen Sie, die Elefanten in Sabah zu schützen und unterschreiben Sie unsere Petition.

Tierschutz-Themen: 

Datum: 

Montag, 30. Januar 2017